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Vorladung wegen Nötigung
25.08.2011, 13:22
Beitrag #11
RE: Vorladung wegen Nötigung
(25.08.2011 12:21)I N X S schrieb:  Greift da die Rechtschutz?

Nein bei so etwas nicht.
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25.08.2011, 13:26
Beitrag #12
RE: Vorladung wegen Nötigung
(25.08.2011 13:22)Fritzchen schrieb:  
(25.08.2011 12:21)I N X S schrieb:  Greift da die Rechtschutz?

Nein bei so etwas nicht.

und warum?
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25.08.2011, 13:28
Beitrag #13
RE: Vorladung wegen Nötigung
(25.08.2011 13:26)I N X S schrieb:  
(25.08.2011 13:22)Fritzchen schrieb:  
(25.08.2011 12:21)I N X S schrieb:  Greift da die Rechtschutz?

Nein bei so etwas nicht.

und warum?

Das ist eine Straftat, das ist ausgenommen, so wie Scheidung und was so rausgenommen ist.
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25.08.2011, 13:39
Beitrag #14
RE: Vorladung wegen Nötigung
Ich hatte genau den gleichen Scheiß am Ar***. Habe auf einer Landstraße angeblich mehrere Autos zu einer Vollbremsung genötigt, sei gerast und mir wurde dann auch Nötigung vorgewerfen. Ende vom Lied war, dass das ganze Fallen gelassen wurden ist - zum Glück!

Ich würde da aber nichts selber aussagen, sondern einfach deinen Anwalt einschalten, dass er dies regelt. Sonst drehst du dir nur selber einen Strick!
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25.08.2011, 13:50
Beitrag #15
RE: Vorladung wegen Nötigung
Wie toll man wird anzeigt und muss am ende den anwalt selbst bezahlen, weil irgend einem frustriertem Golf-Plus Renter langweilig ist?
In was für einer scheiss welt leben wir denn?
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25.08.2011, 15:11
Beitrag #16
RE: Vorladung wegen Nötigung
Die "normale" Rechtsschutz, sowie die Verkehrsrechtsschutz zahlt im Falle einer Nötigung nicht!

Hast du jedoch Eine Rechtsschutz die Strafrecht beinhaltet, dann wird gezahlt!

Am besten mal beim Versicherungsheini nachfragen!

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26.08.2011, 12:53
Beitrag #17
RE: Vorladung wegen Nötigung
Drück Dir Daumen, das wird schon und wie Du selber schon geschrieben hast, wenn Du Dir keiner Schuld bewusst bist... sollte das schon werden... Aber wie anderen schon schreiben...

"selber Reden ist silber, Anwalt ist Gold (wert)"

Gruß Marcel

[Bild: rossin.jpg]

- Don´t look with your fingers -
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26.08.2011, 14:14
Beitrag #18
RE: Vorladung wegen Nötigung
Und wenn der Fall zu seinen gunsten ausgeht, muss er dann den Anwalt trotzdem zahlen????
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30.08.2011, 08:20
Beitrag #19
RE: Vorladung wegen Nötigung
(25.08.2011 13:50)I N X S schrieb:  Wie toll man wird anzeigt und muss am ende den anwalt selbst bezahlen, weil irgend einem frustriertem Golf-Plus Renter langweilig ist?
In was für einer scheiss welt leben wir denn?

das habe ich aber auch gerade gedacht. Ich bin schon so manches mal angehupt worden, bloß weil ich ganz normal überholt habe. Viele Hinterwäldler sehen einfach nur, dass ein schnell aussehendes Auto überholt und interpretieren das dann als Raserei und wegen so einer Kleingeistigkeit hat man dann massiv Ärger am Hals. Manche kommen ja wenigstens sofort hinterher gefahren und labern einen dann voll: denen kann man wenigstens sofort was an die Mappe hauenWink Mein Vater hatte mal so einen Fall, dass ein Überholter bis auf unser Grundstück hinterher kam und meinte "dass Überholen gefährlich und unnötig sei". Mein Vater hat ihm eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch angedroht....

Scirocco 2,0 TSI ist verkauftFahne
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30.08.2011, 16:51
Beitrag #20
RE: Vorladung wegen Nötigung
Da würde man sich manchmal wünschen in den Kopf vol solchen Leuten reinschauen zu können....
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