Vorladung wegen Nötigung
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25.08.2011, 06:29
Beitrag #1
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Vorladung wegen Nötigung
Hallo liebe Roccogemeinde.
Habe gestern Post von der Polizei bekommen. (Vorladung zur Erörterung). In dem Brief steht nur drin, wann ich dahin soll und Tatvorwurf: " Gefährdung des Straßenverkehrs- grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt. Nötigung". Jetzt kommt es aber, dies soll vor 1Monat passiert sein, weiß davon nix. Fahr die Strecke oft und mein Beifahrer kann sich das auch nicht erklären, fahre eigentlich immer vernünftig, gut vll. ab und zu mal etwas schneller erlaubt, aber das ist hier ja nicht zur Spache gekommen. Außer dieser Einladung kam nie was, weder das die Polizei sich vorher bei mir gemeldet hat noch sonst etwas. Nur diese Einladung, wie verhalte ich mich da, weil wie gesagt kann mich an nix erinnern. Komm mir vor wie bei Verstehn sie spaß. Kam sich wohl einer vom Rocco provoziert vor, ansonsten kann ich es mir nicht erklären. |
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25.08.2011, 07:06
Beitrag #2
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RE: Vorladung wegen Nötigung
(25.08.2011 06:29)Dante schrieb: Hallo liebe Roccogemeinde.Sofort zum Anwalt, der holt die Akten ein, keine eigene Aussagen machen. Ich habe so etwas schon oft erlebt, erst Anwalt, sonst haust Du dich selber in die Pfanne. |
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25.08.2011, 07:59
Beitrag #3
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RE: Vorladung wegen Nötigung
Ich habe gerade auch so nen ähnlichen Fall.
Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich da nicht mal hingehen muss. Er macht den Rest. Drück Dir nen Daumen, dass Du gut davonkommst. |
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25.08.2011, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2011 09:54 von bkruemel.)
Beitrag #4
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Re: Vorladung wegen Nötigung
Wenn du denen sagen würdest, dass du dich nicht mehr dran erinnerst, macht das deine Chancen, denke ich, nicht besser.. aber ab zum Anwalt
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25.08.2011, 10:01
Beitrag #5
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RE: Vorladung wegen Nötigung
(25.08.2011 09:54)bkruemel schrieb: Wenn du denen sagen würdest, dass du dich nicht mehr dran erinnerst, macht das deine Chancen, denke ich, nicht besser.. aber ab zum Anwalt Das ist mein Beruf, schreibt hier keine eigenen Meinungen. Es geht um den Schein und viel Geld. Die 7 Punkte gibt es so! Nur Anwalt sonst nichts! |
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25.08.2011, 10:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2011 10:56 von bkruemel.)
Beitrag #6
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Re: Vorladung wegen Nötigung
Zitat:[quote]bkruemel schrieb: Zitat:Das ist mein Beruf, schreibt hier keine eigenen Meinungen. Es geht um den Schein und viel Geld. Die 7 Punkte gibt es so! Nur Anwalt sonst nichts!Hab ich geschrieben, dass es die Lösung ist wenn er sagt er kann sich nicht mehr dran erinnern? Nein. Genauer lesen Sent from my GT-I9000 using Tapatalk |
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25.08.2011, 11:46
Beitrag #7
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RE: Vorladung wegen Nötigung
So Anwalt informiert, der nimmt sich die Sache an.
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25.08.2011, 11:50
Beitrag #8
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RE: Vorladung wegen Nötigung
drück dir die daumen das es schnell geklärt ist
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25.08.2011, 12:09
Beitrag #9
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RE: Vorladung wegen Nötigung
Danke, belastet ein schon ganz schön, wenn man nicht weiß was letzten Monat passiert sein soll.
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25.08.2011, 12:21
Beitrag #10
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RE: Vorladung wegen Nötigung
Greift da die Rechtschutz?
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