StVO
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19.10.2010, 11:23
Beitrag #1
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StVO
omfg der kerl hat echt recht! es lebe ibash!!! MUHAHAHA
ich lieg immer noch aufm boden und roll mich vor lchen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() <Rick> alter schwede, StVO kannste doch total vergessen <Rick> Statt Drängeln( 250 Euro, 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot) kannste besser rechts überholen, das gibt nur 50 Euro und 3 Punkte... <Rick> Noch viel geiler ist aber: Seitenstreifen befahren zum Zweck des schnelleren Vorankommens -> 50 Euro und 2 Punkte. <Rick> du kommst deutlich billiger weg und musst dich nicht mal über schleicher aufregen <Rick> Krönung: Man kaufe sich ein Blaulicht und ein Martinshorn, verwende dasselbe und genieße die damit verbundene freie Fahrbahnwahl auch bei wiedrigsten Verkehrsverhältnissen.Die Verwendung solcher Hilfsmittel kostet läppische 20 Euro! <Rick> Fazit: 230 Euro gespart und KEINE Punkte! Es lebe die StVO! jetzt mal ernsthaft - amtsanmaßung nur 20 euro? geht diese rechnung ernsthaft auf? ![]() |
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19.10.2010, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2010 11:58 von Sci-Rossi.)
Beitrag #2
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RE: StVO
Hallo,
habe auch schon einiges zu diesen Themen gehört und das in einem Forum mit Rechtsfragen gefunden. Ist schon was älter, aber prinzipiell stimmen die Aussagen noch: Zitat:Aus dem Fahren mit Blaulicht könnte man eine Amtsanmaßung i.S.V. §132 StGB konstruieren, was aber nicht unstrittig ist. Ich tendiere eher dazu, dass man eine Amtsanmaßung abzulehnen hat. Aber ich würde es nicht drauf anlegen, dann Amtsanmaßung oder auch Nötigung, die ja unter der Nutzung solcher Einrichtungen auch entstehen (können) sind Straftaten und wiegen schwerer - auch in Zukunft. dann lieber "normal drängeln" ![]() Gruß Marcel ![]() - Don´t look with your fingers - |
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19.10.2010, 23:10
Beitrag #3
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RE: StVO
geil.....
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