Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
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23.03.2016, 11:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.03.2016 11:56 von Caveman8.)
Beitrag #41
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Ich denke das liegt schon an der Fahrzeughöhe.
Ich habe 245/40/18 Eingetragen. Wenn ich jetzt die 205/50?/16 fahren würde, die ja im Winter "Serie" sind, Sind das schon einige mm bis cm an Bodenfreiheit. ehemals Rocco 2.0TSI K04 Umbau -> 330 PS |
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23.03.2016, 12:19
Beitrag #42
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Rein theoretisch haben die Reifen im Abrollumfang eine Differenz von +6,8%!! Serienbereifung gegenüber Nachrüsträder.
Die Toleranz liegt bei +1% oder -4%!! Alles darüber hinaus bedarf einer Tachoanpassung - da die Ungenauigkeit bei dieser Differenz zu hoch ist. |
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18.04.2016, 14:01
Beitrag #43
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Wie ist die Sache mit den 8cm eigentlich ausgegangen?
Scheint aber im Moment im Umlauf zu sein das Problem. War am Donnerstag beim TÜV fürs Eintragen Fahrwerk, Felgen, Spurplatten und der Prüfer will nicht mal die Papiere sehen sondern sagt gleich "Der ist zu Tief". Das Ding ist das reinste Hochhaus , er kam also mit seinem 8cm Holz, schiebt es drunter und meint das sind höchstens 6cm, er versteht gar nicht wie das Fahrbar sein soll . Ich meinte das das nur der Unterbodenschutz ist der so Tief hängt (dafür ist er ja da) und keine Karosserieteile, war ihm aber egal. Laut seiner Aussage sind alle die tiefer unterwegs sind entweder nur aufm Trailer unterwegs oder illegal ohne Eintragung KW V1 FW, MBDesign KV1 19 Zoll, Dezenter Ausbau mit Rockford Fosgate Anlage |
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18.04.2016, 17:41
Beitrag #44
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Ich hab unter starren Anbauteilen 8cm Bodenfreiheit - tolerant gemessen.
Unter den elastischen habe ich teilweise weniger - vorn glaube ich knapp 6,5cm?! Ich weiß natürlich nicht wie das bei dir wirklich aussieht aber du hattest da wohl auch einen TÜVer, der nicht so begeistert vom Tuning ist. Versuch es einfach weiter. |
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18.04.2016, 19:53
Beitrag #45
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Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Hab übrigens mal nen hohes Tier vom TÜV Rheinland befragt, wie das mit den 7 cm zustande kommt.
Er hat auch irgendeinen Paragrafen genannt (hab ich natürlich wieder vergessen) am im Grunde geht das darum, das die Fahrzeuge Straßenschonend sein müssen. Da Fahrbahnschwellen und Bordsteine bis 7cm hoch sein können, ergibt sich die Höhe :/ Eine Vorschrift über die maximale oder minimale Fahrzeughöhe ansich gibt es nicht. |
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18.04.2016, 21:56
Beitrag #46
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Mir wäre es lieber wenn die Straßen mal Fahrzeugschonend wären
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19.04.2016, 06:38
Beitrag #47
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Hat er mir auch gesagt, mein Fahrzeug dürfe den Asphalt nicht beschädigen beim Fahren worauf ich entgegnet habe: Eh ich mit der Karre den Asphalt beschädige beschädigt der wohl eher mein Fahrzeug!" Fand er wohl nicht witzig KW V1 FW, MBDesign KV1 19 Zoll, Dezenter Ausbau mit Rockford Fosgate Anlage |
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19.04.2016, 07:48
Beitrag #48
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Mal ein paar Fakten:
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. • Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO • Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO • Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO • Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG • Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO • Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO • Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO • Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO • Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO • Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV • Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO Bei einer Hauptuntersuchung wird sich der Prüfer zumeist an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. Dort steht im Anhang II, Absatz 5.1.9: "........ Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können." |
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