Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
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30.01.2016, 22:19
Beitrag #1
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Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
Ja, ich weiß das Thema gibt es an sich zu genüge im Netz, aber so wie ich es schildern möchte, habe ich noch nichts gefunden.
Ich möchte bitte auch keine Disskusionen zum Thema obs gut aus sieht oder nicht, es geht mir ledeglich um den legalen Hintergrund. Also: Angenommen ich befestige am Unterboden entsprechende LED-Leisten, schließe, dass ganze an eine Ferngesteuerte Steuereinheit an, ABER das System bezieht seinen Saft nicht vom Auto sondern extern per Akku. Mein Gedanke ist jetzt, dass ohne Akku die Apperatur doch nichts anderes als ein Anbau ohne Beinflussung der Straßentauglichkeit ist oder nicht? Gleiches gilt, wenn man von den Grünen angehalten wird und die sehen, dass die Beleuchtung unöglich angemacht werden kann, weil ja kein Akku dran ist, den man dan ja aber auf z.B. treffen leicht anstöpseln könnte. Ist hier der Gesetzgeber auch so strikt und sagt, gibts nicht, ist illegal? |
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31.01.2016, 15:23
Beitrag #2
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
Bevor du wild spekulieren lässt, warum gehst du nicht zum TÜV und fragst nach?
Tachoumbauten rote MFA auf weiße MFA/Premium usw... Diverse Nachrüstungen durchgeführt: Xenon, R-TFL/R-Front, Multifunktionslenkrad, Spiegelpaket mit abblendbaren Außenspiegel, Rückfahrkamera, Tempomat, usw vagmods im Raum Regensburg |
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31.01.2016, 20:25
Beitrag #3
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
Hatte ich Ende des Monats vor, wenn die HU fällig ist.
Ich dachte mir aber wenn die Frage offensichtlich ist, kann ich mir die Unanehmlichkeit sparen. Scheint ja aber tatsächlich nicht eindeutig geklärt zu sein |
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02.02.2016, 10:20
Beitrag #4
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
Das glaube ne Grauzone, gibt ja sogar Beleuchtung von Herstellern die ab Werk verbaut sind aber auf der Straße nicht genutzt werden dürfen.
z.B. beim Actros in der Front ist ein beleuchteter MercedesStern mit Schalter Willkommen in der Realität,darf ich Sie ein bischen rumführen?! |
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02.02.2016, 19:45
Beitrag #5
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
http://www.dekra.de/de/1471
Darin ist klar gesagt, dass es nicht erlaubt ist - egal, ob sie funktioniert oder nicht Grüße Iris |
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02.02.2016, 21:36
Beitrag #6
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
@schnellchen
Das steht da nicht drin, da hast du ein bisschen was reininterpretiert. Aber das sinnvollste ist wirklich, wenn du zum TÜV gehst, denn jeder Prüfer ist anders drauf. Sieht man allein schon zB bei der Breite von Spurplatten. Der eine trägt die noch ein, der andere wiederum nicht. Das beste jedoch wärs, du würdest es ganz lassen. Schont deinen Geldbeutel und den Ruf des Sciroccos. |
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02.02.2016, 23:01
Beitrag #7
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
Zitat:Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch auf Fahrzeuge bei ausgeschalteter Zündung zu. Sagt alles - Gruß, Micha |
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02.02.2016, 23:16
Beitrag #8
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
Gibt ja auch noch Einzelabnahme nach § 21.
Sagt alles - |
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03.02.2016, 20:47
Beitrag #9
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RE: Unterbodenbeleuchtung; aber mal anders
Wird dir kein Mensch nach 21 eintragen
Außer er ist Geld geil, dann will man es aber auch nicht mehr Golf 7R Variant |
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