Österreich Tieferlegung 8 cm - die Lösung
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09.04.2014, 09:58
Beitrag #11
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RE: Österreich Tieferlegung 8 cm - die Lösung
Schon möglich, dass man mit der richtigen Rhetorik mehr erreicht.
Die meisten Prüfer sehen ja sogar ein, dass manche Gesetze ein Witz sind. Viele haben schließlich selbst mal auf Autos geschraubt oder tun es immer noch ... Nur was bringt es wenn vom Landeshauptmann - bei dem liegt schlussendlich die Entscheidung - nicht das OK kommt. Die Prüfer würden ja vieles machen wenn sie wüssten das es durchgeht. Wie schon gesagt, vor kurzem wurde ein Airride typisiert - möglich ist vieles wenn der LH mitspielt ... So wurde es mir vor kurzem von jemanden erklärt, der in den letzten Jahren weit mehr als 100 Autos (im Auftrag) typisiert hat ;-) Und laufend in Kontakt mit der Landesregierung und Zivilgutacher steht. |
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09.04.2014, 10:36
Beitrag #12
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Österreich Tieferlegung 8 cm - die Lösung
is schon richtig dass am Ende der Landeshauptmann den letzten Segen gibt, jedoch lediglich nur auf dem Papier.. steht auch so in den Eintragungen für den Landeshauptmann,.... und Gesetz ist Gesetz - die 8cm Regelung ist schließlich keine willkürliche Eintragung wo man Lücken in der Gesetzgebung nutzt, wie bei dem einen eingetragenen airride. das Gesetz bietet keine Grundlagen um ein airride zu typisieren - was da passiert ist, war eine "Freunderlwirtschaft" wie sie in einem (Un)Rechtsstaat wie Österreich täglich passiert. nur wurde sie so extrem publik gemacht dass die Landesregierung mittlerweile die Eintragung als Irrtum deklariert und eingeräumt hat, dass es so etwas nicht mehr geben wird. also der Vergleich mit der airride Typisierung hinkt weil die 8cm-Regelung im Gesetz, nämlich der StVO, verankert ist und egal von welchem prüfenden/ausführenden Organ (Prüfer, Polizei,...) zu befolgen ist. da spielen Willkür und irgendwelche gesetzlichen Hintertürchen keine rolle mehr
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09.04.2014, 19:17
Beitrag #13
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Österreich Tieferlegung 8 cm - die Lösung
(08.04.2014 15:31)Iroc-3 schrieb: seit Mitte letzten Jahres wird in allen Bundesländern nach dem neuen Gesetz typisiert, also bei einer Eintragung eines Gewindefahrwerks müssen keine feststellringe montiert werden, und auch die 11cm sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. man muss aber hier etwas ins Detail gehen: Um das dann einzutragen muss ich aber vorher zum TÜV, der gibt seinen Segen und mit dem Wisch vom TÜV fahr ich dann zur Landesregierung. Habe ich das richtig verstanden? Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk |
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09.04.2014, 20:11
Beitrag #14
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Österreich Tieferlegung 8 cm - die Lösung
Ja, hast du.
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