Wurde gestern gelasert, Fehlmessung!?
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03.09.2009, 15:32
Beitrag #2
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RE: Wurde gestern gelasert, Fehlmessung!?
tach
ich denke, dass ein einspruch und/oder eine eventuelle Klage keine Aussicht auf Erfolg haben. Problem ist, dass du beweisen musst, dass du tatsächlich langsamer warst als das gemessene Ergebnis oder die Messgenauigkeit anzweifeln. Die Beweise werden dir jedoch nicht gelingen, da der Beweis zu 1. dir unmöglich sein wird und dein Zweifel vor Gericht kaum Beachtung finden wird, da die geeichten Geschwindigkeitsmessgeräte vor Gericht beweisverwertbar sind. Ich an deiner Stelle würde keine rechtlichen Schritte unternehmen, da mir das Prozesskstenrisiko zu hoch wäre. |
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