Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
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19.04.2016, 07:48
Beitrag #48
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Mal ein paar Fakten:
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden. • Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO • Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO • Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO • Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG • Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO • Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO • Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO • Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO • Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO • Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV • Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO Bei einer Hauptuntersuchung wird sich der Prüfer zumeist an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. Dort steht im Anhang II, Absatz 5.1.9: "........ Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können." |
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