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Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
19.04.2016, 07:48
Beitrag #48
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Mal ein paar Fakten:

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

• Rückfahrscheinwerfer 250 mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350 mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250 mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO
• Kennzeichen hinten 300 mm Richtlinie 70/222/EWG
• Nebelschlussleuchte 250 mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350 mm § 54 StVZO
• Fern- und Abblendlicht 500 mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500 mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250 mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200 mm § 10 Abs. 7 FZV
• Schlussleuchte 350 mm § 53 Abs. 1 StVZO

Bei einer Hauptuntersuchung wird sich der Prüfer zumeist an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren.

Dort steht im Anhang II, Absatz 5.1.9:

"........ Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks,
müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."
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RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit. - SHIQZAL - 19.04.2016 07:48



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