Zuständigkeit Tempolimits auf ABs
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13.05.2013, 09:46
Beitrag #7
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RE: Zuständigkeit Tempolimits auf ABs
Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen ist das Tempolimit gesenkt worden, wird die Antwort sein. Da der Berufsverkehr sonst zu gefährlich für Auffahrunfälle wäre.
Grundsätzlich sind die Autobahnen Sache der Länder, d.h., dass die Bundesländer eigenständig dazu entscheiden. Demnach müsstest Du dich an das Straßenverkehrsministerium NRW wenden. Instandsetzungsarbeiten sind allerdings widerum durch die verschiedenen Autobahnmeistereien der einzelnen Kommunen geregelt. Signatur max. 600x110 http://www.iroc-forum.de/showthread.php?tid=24675 |
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