Fahrwerkseintragungen in Österreich
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05.04.2013, 18:32
Beitrag #33
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Fahrwerkseintragungen in Österreich
Gibt es Hoffnung für uns Leidende?;)
Beitrag von VW-Page.at User xxx wrote: Aufgrund meines Studiums u dem Interesse mit dem ganzen Tieferlegungsg'schichtln habe ich ein bisschen ein Verständnis was das ganze betrifft. BTW: Die UVS Erkentnis ist in Rechtskraft erwachsen, die Beschwerdeführerin darf nun offiziell mit 8,5cm herumcruisen. Und das ganze muss man eher von der juristischen Sicht betrachten als mit der technischen. Natürlich kann man sagen, unter 11cm Gefährdung, Ölwanne bla bla...doch die Fahrzeuge welche ab Werk uter 11 sind stellen keine Gefahr da?? Gleichheitssatz? Nicht wirklich nachvollziehbar... doch der Weg wie man zum Recht kommt ist ein anderer. Und zwar folgendermaßen: Zum Erlass: Dieser ist eine interene Verwaltungsverordnung u für uns Rechtsunterworfenen nicht verbindlich. Der Erlass aus dem Jahre 2000 schreibt diese 11cm vor. Da dieser Erlass verwaltungsintern gültig ist, müssen die div LaREG und der TÜV (da weisungsgebunden) sich daran halten u dürfen nix unter 11cm eintragen/genehmigen. Wie gesagt, für uns NICHT gültig! Für uns einschlägig ist das KFG, diese besagt, dass ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sein muss, die Beschreibung hierzu findet man lt KFG in div Verordnungen Eine Vo davon, die die Prüf und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV), listet weiter unten folgendes auf: Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung = schwerer Mangel = nicht verk u betriebssicher Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7cm ohne entsprechende Genehmigung = Gefahr im Verzug = nicht verk u betriebssicher Was ist nun mit unter 11 cm-9cm? Kein leichter Mangel = Fahrzeug ist lt dieser Verordnung Verk. u betriebssicher!! Ergebnis: VO (für uns gültig): 9cm verk u betriebssicher; Erlass: nicht unter 11cm? Da hackts wo!!! Zur UVS-E: Der UVS sagt in seiner Erkenntnis, dass die FW Federn nur Austauschteile nach § 33 Abs 3 KFG sind (trotz lediglichen Teilegutachten) und daher einzutragen sind!!! Dem ist der 11cm Erlass wurscht ;) Ich habe selbst schon erneut beim BMVIT angefragt, angeblich ist eine neue Regelung bis Ende März 2013 ausgearbeitet....mal sehen... 8| |
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