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Mängelkarte wegen fehlendem Diffusor
07.02.2013, 15:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2013 15:48 von BolloRocco.)
Beitrag #5
RE: Mängelkarte wegen fehlendem Diffusor
Um mal zur Ausgangsfrage zurück zu kehren:
Auf den Mängelkarten, die ich bis jetzt bekommen habe, stand explizit drauf, dass Du das gerügte Fahrzeug in instandgesetztem Zustand bis dann und dann bei der nächsten Polizeidienststelle vorzuführen hast. Dort schaut sich dann ein Beamter das Fahrzeug an und gut isssssss.

Was hier schon wieder los ist, nur weil jemand seinen Job richtig macht. Nixweiss
Klar hätten die Beamten wohl ein Auge zu drücken können, aber wartet ihr IMMER auf grün, bevor ihr an ner Fußgängerampel drüber lauft?
Ist nämlich eigentlich auch verboten und zwar nicht (ausschließlich) weil der Gesetzgeber der Meinung ist uns Erwachsene schützen zu müssen, sondern damit kleine Kinder, die nicht über unseren Weitblick verfügen, das nicht einfach nachmachen....
Und so wird es auch für den Diffusor einen Grund geben, mag er uns noch so sinnfrei erscheinen!

[Bild: h11p-6.jpg]
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RE: Mängelkarte wegen fehlendem Diffusor - BolloRocco - 07.02.2013 15:47



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