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mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
08.06.2012, 11:57
Beitrag #13
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
(07.06.2012 10:09)tuttla84 schrieb:  Wie gesagt in Italien ist Tuning eigentlich "Grauzone".

PS: ich habe ein Ministerialrundschreiben die bestimmte Veränderungen erlauben und explizit sagen, dass diese nicht eingetragen werden müssen.
Diese werde ich mal vorsichtshalber ins Auto legen. Wenn mich dann ein Deutscher oder Österreicher Polizist anhält, dann zeige ich ihm diese.
Er wird sie nicht verstehen und mich weiterfahren lassen.

Dann scheint es ja doch eine "Duldung von Amts wegen" bei Euch in Italien zu geben. Wenn Du das noch beilegst dann sollte nichts passieren. Dazu noch ABE der Bauteile und alles passt. Solle man meinen dürfen

Gruß Marcel

[Bild: rossin.jpg]

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RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage - Sci-Rossi - 08.06.2012 11:57



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