mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
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08.06.2012, 11:57
Beitrag #13
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RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
(07.06.2012 10:09)tuttla84 schrieb: Wie gesagt in Italien ist Tuning eigentlich "Grauzone". Dann scheint es ja doch eine "Duldung von Amts wegen" bei Euch in Italien zu geben. Wenn Du das noch beilegst dann sollte nichts passieren. Dazu noch ABE der Bauteile und alles passt. Solle man meinen dürfen Gruß Marcel - Don´t look with your fingers - |
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