mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
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07.06.2012, 10:09
Beitrag #9
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RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Das blöde an der Geschichte ist, dass man in Italien eben gar nicht konform sein kann, weil es keine Eintragungen gibt.
Soll heißen, Tuning wird hier eigentlich nur toleriert, sofern man es nicht übertreibt auch nicht belangt. Im Prinzip habe ich also keine Abnahme von gar nichts... Mein Wagen entspricht eher den deutschen Regeln, allerdings halt ohne Tüv Eintragung. Aber ich würde jede TÜV Prüfung anstandslos passieren... Die Sache ist nur die: ich kann es nirgends eintragen lassen. Wie gesagt in Italien ist Tuning eigentlich "Grauzone". PS: ich habe ein Ministerialrundschreiben die bestimmte Veränderungen erlauben und explizit sagen, dass diese nicht eingetragen werden müssen. Diese werde ich mal vorsichtshalber ins Auto legen. Wenn mich dann ein Deutscher oder Österreicher Polizist anhält, dann zeige ich ihm diese. Er wird sie nicht verstehen und mich weiterfahren lassen. Mein Rocco: http://www.iroc-forum.de/showthread.php?tid=23233 |
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