mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
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06.06.2012, 11:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2012 11:57 von INeedNOS.)
Beitrag #5
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RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
(06.06.2012 10:22)Caveman8 schrieb: Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die deutsche Polizei dir nichts kann.... sehe ich komplett anders: wenn ein Führerschein nicht "konform" ist, weil man ihn im Ausland z.B. beim Haareschneiden mitkaufen kann, dann ist er mit Sicherheit in Dtld. nicht gültig. In China z.B. werden unsere Führerscheine auch nicht direkt anerkannt. Da muss erst eine Nachschulung machen. Und was das Tuning anbelangt: wo kein Kläger da kein Richter. Wenn Du nicht gerade mit einem Radical um die Ecke kommst, dann wird sich die Polizei eh nicht für Dein Auto interessieren. Rein rechtlich können Sie Dir aber die Kiste fest setzen, bis sie TÜV-konform ist. Dazu müsste man aber schon an die größte aller Arschgeigen bei der Rennleitung geraten Scirocco 2,0 TSI ist verkauft |
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