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mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
06.06.2012, 11:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2012 11:57 von INeedNOS.)
Beitrag #5
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
(06.06.2012 10:22)Caveman8 schrieb:  Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die deutsche Polizei dir nichts kann....
Wir fahren jedes Jahr mit Schweizer Autos zur Tuningworld und uns haben die noch nie rausgezogen, eben vielleicht desshalb?! (so ist zumindest unsere Überlegung)

Klar, wenn deine Bremsen futsch sind oder ähnlich sicherheitsrelevante Teile bekommste sicher Probleme, aber denke nicht wegen nem Fahrwerk.

Du darst ja auch kurzfristig mit einem türkischen Führerschein auf unseren Straßen fahren und der ist sicher nicht Deutschland konform Tongue

Aber wie gesagt, Wissen ist das nicht, nur Vermutungen

sehe ich komplett anders: wenn ein Führerschein nicht "konform" ist, weil man ihn im Ausland z.B. beim Haareschneiden mitkaufen kann, dann ist er mit Sicherheit in Dtld. nicht gültig. In China z.B. werden unsere Führerscheine auch nicht direkt anerkannt. Da muss erst eine Nachschulung machen. Und was das Tuning anbelangt: wo kein Kläger da kein Richter. Wenn Du nicht gerade mit einem Radical um die Ecke kommst, dann wird sich die Polizei eh nicht für Dein Auto interessieren. Rein rechtlich können Sie Dir aber die Kiste fest setzen, bis sie TÜV-konform ist. Dazu müsste man aber schon an die größte aller Arschgeigen bei der Rennleitung geratenWink

Scirocco 2,0 TSI ist verkauftFahne
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RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage - INeedNOS - 06.06.2012 11:45



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