mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
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06.06.2012, 11:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2012 12:39 von Sci-Rossi.)
Beitrag #4
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RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Was diese Grenz-Rechts-Thematik betrifft, so habe ich in diesem Jahr bei der TWB mal die Rennleitung gefragt was ausschalggebend ist für eine Fahrtüchtigkeit des Autos und welches Recht anzuwenden ist.
Die Aussage in Kurzform: - Kfz entspricht den Bestimmungen des Heimatlandes (also da wo zugelassen) - keine Veränderung zu den Eintragungen, Bescheinigungen vor der Reise vorgenommen - keine Gefährdung im Reiseland dann bleiben Papier Schlüssel und alles beim der sie hat, also keine Strafe etc zu erwarten. Anders verhält sich das bei Abweichungen der Papiere zum tatsächlichen Zusatnd des Kfz bei der Kontrolle. So wird es auch im Beispiel von Bones gewesen sein. (ich nehme das jetzt einfach mal an) - zur Veranschaulichung - Ein Fahrzeug hat ein Gewinde mit einer TÜV Eintragung in D, wobei eine Tieferlegung von 60 mm abgenommen ist. Weil er aber in Österreich unbedingt Maulwürfen bei der Arbeit helfen will hat er sein Gefährt auf 80 mm nach untern geschraubt. Bei der Kontrolle wurde durch vermessen der Höhe und Vergleich zu den Eintragungen diese Differenz bemerkt. Folge - EIN nicht abgenommenes Fahrzeug -ABE erloschen, oder Eintragungszustand herstellen und dann weiterfahren. Reichen also in Italien die Mitführung der ABE´s oder anderer Dokumente nach der Rechtssprechung aus, und das Auto hat sonst nichts verändert, kann Dir deswegen keiner was. Gruß Marcel - Don´t look with your fingers - |
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