mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
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06.06.2012, 09:47
Beitrag #1
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mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Hallo,
Ich bin italienischer Staatsbürger (Südtiroler) und dementsprechend hat mein Rocco auch eine italienische Zulassung. In Italien gibt es keine Möglichkeit etwas in den Fahrzeug einzutragen; sprich jede Modifikation (Fahrwerk, Stabi usw...) ist nirgends vermerkt. Das Gesetz verbietet zwar eigentlich so ziemlich jede Modifikation, aber es gibt ettliche Grauzonen, die man als Tuner ausnutzen kann (Teile mit CE Zulassung, dem original entsprechendes Teil...). Außerdem wird, wenn man es nicht übertreibt und die Teile ein TÜV-Gutachten haben meistens Gnade vor Recht geübt. (Das deutsche TÜV Gutachten hat in Italien rechtlich allerdings absolut keine Gültigkeit) Was passiert, wenn ich mit meinem Auto ins Ausland fahre und dort angehalten werde. Kontrollieren zb. Deutsche oder Kroaten meinen italienischen Fahrzeugschein? Reicht es aus, wenn der Wagen "Tüv-Konform" ist, sprich die Landesregelungen einhält. Wie gesagt, eingetragen ist bei mir im Fahrzeugschein nichts. Beim TÜV in Deutschland hab ich auch schon angefragt, ob ich mir vom deutschen TÜV eine Art Abnahme machen lassen könnte (also eine Bestätigung, dass meine Modifikationen dem deutschen Gesetz entsprechen). Leider können die sowas nicht, weil ich einen italienischen Wagen habe. Ein ähnliches "Problem" hättet ihr ja, auch zwischen Deutschland und Österreich: Ein Wagen der in Deutschland auf 80mm Bodenfreiheit tiefergelegt ist, dürfte eigentlich ja nicht nach Österreich fahren, oder? Oder sagen die Österreicher "ist wurscht" weil man es in Deutschland darf und der Wagen/Halter Deutscher ist? Ich frage deshalb weil ich ca 10-15 mal im Jahr entweder in Deutschland, Österreich oder Kroatien bin... Gruß, Benni Mein Rocco: http://www.iroc-forum.de/showthread.php?tid=23233 |
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