R-Auspuffanlage an einem 1.4er
|
06.01.2012, 22:19
Beitrag #29
|
|||
|
|||
RE: 2.0 Bull X auf den 1.4 160 PS
(06.01.2012 22:04)BadBoy82 schrieb: war beim freundlichen un weil der prüfer dumm gemacht (weil so wie ich das mitbekommen hab hätte er das an der AGA anhand dieser E-Nr auch prüfen können und fertig) hat darf ich jetzt extra nochma zum tüv und persönlich vorsprechen Die e-Prüfnummer sagt nur aus, dass das Teil an sich gemäß den Richtlinien geprüft und grundsätzlich zulässig ist! Allerdings muss auch beim Vorhandensein einer Prüfnummer eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, dass das Teil auch in Verbindung mit dem geführten Pkw zulässig ist! Auch sind hierin Auflagen zum Anbau ect. vermerkt, die von den Kontrollorganen überprüfbar sein müssen! Das e-Prüfzeichen sagt nur aus, dass das Teil an sich zulässig ist - egal aus welchem Land, dafür wurde ja der Standard geschaffen. Ein Teil mit e-Prüfnummer ohne passende Papiere dazu ist in jedem Fall als unzulässig zu behandeln. ![]() |
|||