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Was würdet ihr in New York einkaufen
24.03.2011, 08:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2011 08:47 von Fuchs.)
Beitrag #23
RE: Was würdet ihr in New York einkaufen
(23.03.2011 22:21)dilli_ma_nilli schrieb:  
(23.03.2011 22:12)Fuchs schrieb:  
(23.03.2011 20:19)dilli_ma_nilli schrieb:  Mit dem IPad 2 könnte doch auch schon schwierigkeiten mit dem zoll geben! Oder etwa nicht?
Es sei denn du sagst, dass es dir und deinem mitreisenden gehört,..

Nun, einfach zu sagen, das es dir gehört, oder nem Mitreisendem, reicht definitiv nicht.
Wenn der Zollbeamte dir das nicht abnimmt, kommst du in die Beweispflicht.
Nimmt der Beamte es dir nicht ab, wird er auf jeden Fall dann die fällige Steuer plus nem Zuschlag (i.H.d. Steuern) von dir verlangen.
Kannst du die Rechnung vorlegen, dass das Gerät in Deutschland gekauft wurde, bekommst das Geld auf dem Wege des Widerspruchs zurück.

Hier ein Link, den du sicher schön kennst, aber kann nicht schaden, ihn sich nochmals anzuschauen Cool

http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroe...alb_eu.pdf

Viel Spaß im Amiland

Du denkst zu kompliziert Wink
Ich wollte damit nicht sagen, dass ich sage, dass es mir nicht gehört.
Ich wollte damit sagen, dass wenn der Freibetrag für eine Person ausgeschöpt ist, es ja noch eine zweite gibt, falls dies bei einem Elektrogerät überhaupt möglich ist.

mir ist klar, dass ich nicht sagen kann: 'Das ding gehört mir nicht' und gut ist.
Das wird nciht funktionieren.
LEIDER ist man selbst in der Beweispflicht, warum verstehe ich leider nicht.

Gruß

Benni

Hmm, ich denke nicht zu kompliziert, sondern wie ein Zöllner, weil, ich bin nämlich einer WinkWinkWink

Den Freibetrag auf zwei Personen ummünzen geht nicht.
Erstens, wenn das Zeug in deinem Gepäck ist, wird es dir auch zugeschrieben, obs dir gehört, oder nicht.
Das resultiert aus der sogenannten Beförderungspflicht.
Zweitens geht das nicht bei Gegenständen, die nicht sinnvoll teilbar sind.

Erklärung:
Hast du nen Sack voll Klamotten, kann man das solange hochrechnen, bis die 430 € ausgeschöpft sind und für den Rest zahlst dann halt.
Die Menge an Klamotten ist also sinnvoll teilbar.

Ein Elektrogerät kann man nicht auseinanderbauen, bis die 430 € erreicht sind, also, nicht sinnvoll teilbar, somit zahlst für den gesamten Kaufpreis die Abgaben und bei Nichtanmeldung auch noch den Zuschlag.

Falls weitere Fragen sind, ich stehe für derart Fragen weiterhin gerne zur Verfügung!!

Gruß vom Fuchs

VCDS-User
Rocco1,4TSI 160PS DeepBlackPerleffekt


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RE: Was würdet ihr in New York einkaufen - roccotuning - 23.03.2011, 16:40
RE: Was würdet ihr in New York einkaufen - Fuchs - 24.03.2011 08:45



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