Zivildienst Rechtsfrage
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16.01.2011, 12:55
Beitrag #5
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RE: Zivildienst Rechtsfrage
Das war im 5ten von insgesamt 6 Monaten, also ich war schon länger dabei Zu der groben Fahrlässigkeit, zitiere ich jetzt mal wörtlich eine Passage aus dem Brief
"Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist. Dies ist der Fall, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegeben Fall jedem einleuchten müsste. Dabei sind auch subjektive, in der Individualität des jeweiligen Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen. Den Handelnden muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen (vgl. Palandt, § 277 BGB Anm. 2a)" Das klingt echt, als beschreibt man einen Idioten Danke... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Zivildienst Rechtsfrage - Freakadelle - 15.01.2011, 14:13
RE: Zivildienst Rechtsfrage - schnellchen - 15.01.2011, 14:17
RE: Zivildienst Rechtsfrage - Bizzy_Joe - 15.01.2011, 20:36
RE: Zivildienst Rechtsfrage - Viper67 - 15.01.2011, 20:48
RE: Zivildienst Rechtsfrage - Freakadelle - 16.01.2011 12:55
RE: Zivildienst Rechtsfrage - dilli_ma_nilli - 16.01.2011, 12:59
RE: Zivildienst Rechtsfrage - Sci-Rossi - 17.01.2011, 20:46
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