StVO
|
19.10.2010, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.10.2010 11:58 von Sci-Rossi.)
Beitrag #2
|
|||
|
|||
RE: StVO
Hallo,
habe auch schon einiges zu diesen Themen gehört und das in einem Forum mit Rechtsfragen gefunden. Ist schon was älter, aber prinzipiell stimmen die Aussagen noch: Zitat:Aus dem Fahren mit Blaulicht könnte man eine Amtsanmaßung i.S.V. §132 StGB konstruieren, was aber nicht unstrittig ist. Ich tendiere eher dazu, dass man eine Amtsanmaßung abzulehnen hat. Aber ich würde es nicht drauf anlegen, dann Amtsanmaßung oder auch Nötigung, die ja unter der Nutzung solcher Einrichtungen auch entstehen (können) sind Straftaten und wiegen schwerer - auch in Zukunft. dann lieber "normal drängeln" ![]() Gruß Marcel ![]() - Don´t look with your fingers - |
|||
Nachrichten in diesem Thema |
RE: StVO - Sci-Rossi - 19.10.2010 11:47
|