Der Lampen-Thread
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29.09.2010, 01:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.09.2010 01:52 von Gold.)
Beitrag #640
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RE: Der Lampen-Thread (ehem. Xenonwhite)
Die "Nachrüst" Xenonbirnen sind ansich E-geprüft und nicht eintragungspflichtig das ist richtig ... ABER bei vielen hier ist es dennoch nicht legal und ein Verstoß gegen die StVZO ...WEIL...
1. Die Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung schreibt bei Xenon Birnen als auch Xenon Anlagen (Gasentladungslampen) eine Scheinwerferreinigungs anlage vor. So weit so gut, haben ja viele... 2. Automatische Leuchtweitenregulierung (Achssensor, Steuergerät, Stellmotor). Da es die Leuchtweitenregulierung nur vom Werk aus in Verbindung mit dem "richtigen" Xenon also den Gasentladungsanlagen ( Steuergerät, Vorschaltgerät, Gasentladungslampe) sammt Auto. Leuchtweiten Regulierung (STeuergerät, Achsensoren, Stellmotoren) gibt, verstoßen alle mit Nachrüst Birne gegen die StVZO da sie diese Bauteile oben nicht besitzen. Mit Bestem Gruß P.s: Verstoß gegen StVZO -> erlöschen der Betriebserlaubniss --> kein Versicherungsschutz --> im schlimmsten Fall nicht mal Personen Hausrat/Haftpflicht bei Personenschäden. Da reicht schon das anfahren eines Radfahres, sobald er euch vorwirft es sei wegen dem grellen licht obwohl das weit hergeholt ist gehts euch ans Geld. Ich bin kein Miesmacher, aber was den Scirocco angeht gibts klare Prinzipen bei mir. Nur was mehr Schönheit als Schaden verursacht ist gut genug für meinen Rocco. |
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