2. Düsseldorfer Treffen jetzt am 02.05.2010 (Bilder auf S. 1 Beitrag #1)
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29.04.2010, 00:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.04.2010 00:05 von NoFear2.0.)
Beitrag #303
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RE: 2. Düsseldorfer Treffen jetzt am 02.05.2010
Zum Thema "Kolonne" fahren mal ein wenig Anregung:
Wenn man als "Verband" fährt, gilt man als EIN Kfz. Das bedeutet, sobald der erste PKW bei Grün über eine Ampel fährt, DÜRFEN alle anderen hinterher, AUCH wenn sie "Rot" haben. Aber: Man muss als Verband klar erkennbar sein. 40 x ein PKW des gleichen Fabrikats wäre als ein solcher Verband erkennbar. Eine Kenntlichmachung durch Fahnen o.ä. wäre gem § 27(3) aber angebracht: " § 27(3) StVO: Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein." Vgl. § 27 und § 29 StVO http://bundesrecht.juris.de/stvo/__27.html http://bundesrecht.juris.de/stvo/__29.html <<<----------- NoFear2.0 ---------------->>> |
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