Misshandelter V-Max Thread
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27.03.2009, 10:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2009 13:07 von VWcoupe200.)
Beitrag #92
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RE: V-Max
blödsinn!!!
solange es keine rennveranstaltung zur erzielung einer höchstgeschindigkeit ist, MUSS die versicherung zahlen, da man sich im stvo bereich befindet....kein rechts überholen etc pp bei touristenfahrten! glaub mir....beim letzten abflug wurde anstandslos bezahlt (touristenfahrten) und selbst eine feind-berührung beim freien fahren war kein problem, da diese veranstaltung nicht auf erzielung einer höchstgeschwindigkeit ausgeschrieben war, sondern der verbesserung der fahrsicherheit!!! achten sollte man im vertragswerk aber auf folgendes: - das keine einrede gegen grobe fahrlässigkeit erhoben wird!!! zur sicherheit kann man sich das auch nochmal separat von seiner versicherung bestätigen lassen...die großen machen es ohne probleme! ansonsten sind die bedingungen sehr eindeutig.....wenn es keine rennveranstaltung zur erzielung von v-max ist, ist die versicherung zu jeglicher, versicherter leistungseinhaltung verpflichtet! |
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