Rücksichtslose Parker
|
10.01.2010, 16:07
Beitrag #12
|
|||
|
|||
RE: Rücksichtslose Parker
ok, du ruderst zurück und sprichst davon dich verteidigen zu müssen.
dann erkläre mir noch warum man sich gegen einen angebundenen hund verteidigen muß? wenn der hund dich daran hindert in dein auto zu steigen, dann lasse ich den hundehalter ausrufen oder rufe die polizei. wenn der hund deinen wagen beschädigt gilt das gleiche. die beschädigungen deines wagens zahlt der hundebesitzer nach polizeilicher anzeige und gerichtsverfahren. aber ein wehrloses tier, daß nichts für die situation kann, zu quälen geht gar nicht. wenn, dann würde ich noch eine auseinandersetzung unter gleichen voraussetzungen voschlagen, beide nicht angeleint. dafür würde ich sogar eintritt bezahlen |
|||