Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
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06.01.2010, 21:01
Beitrag #20
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
schön gesagt darth-maul
![]() besonders dert teil gefällt mir: Leider darf man aber auch nicht vergessen, dass einige Kunden heutzutage kaum Knete auf der Tasche haben, Ware eventl. verschlampen oder womöglich sogar böswillig unterschlagen. Daher kann ich diese "Pingeligkeit" des Händlers durchaus nachvollziehen. ich könnte euch stories erzählen, die ziehen euch nicht die schuhe aus, nein, die reissen euch gleich die beine ab ![]() |
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