Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
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06.01.2010, 19:10
Beitrag #16
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 01:28)BigWheelers schrieb: @ candy du liegst da leider komplett falsch Der Kunde hat unabhängig von der zuerst gelieferten Ware und deren Rücksendung unmittelbar das Recht auf Nachbesserung. Wenn der Verkäufer seine falsch gelieferte Ware nicht abholen lässt, entlässt es ihn definitv nicht aus seiner Pflicht der Vertragserfüllung. Ehemals 2.0 TSI DSG |
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