Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
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06.01.2010, 02:32
Beitrag #8
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
erstmal vielen dank an alle die bis jetzt geantwortet haben, besonders allerdings an bigwheelers und darth-maul.
aufgrund der äußerungen von bigwheelers und darth-maul darf ich die vermutung anstellen, daß ihr selber händler seid die versenden? denn dann würde sich mir erschließen, warum ihr dies verkäuferfreundlich beurteilt. und dann weiß ich natürlich auch wie ich eure meinungen einordnen muß ![]() schade, daß es heutzutage keinerlei kundenservice mehr zu geben scheint. vor nicht allzu langer zeit wäre es dem verkäufer, der den fehler zu verantworten hat, peinlich gewesen, daß dem kunden diese unannehmlichkeiten entstanden sind und er hätte sich gefreut den kunden durch einen anruf und die abholung, die bei dhl 6 euro kostet, zufriedenzustellen und so auch weiter an sich zu binden. vielleicht wollt ihr mir ja noch jeder ein foto von euch schicken, damit ich beurteilen kann, ob ihr wißt wie schwer 30kg sind und wie es aussehen würde wenn ihr zwei pakete davon zu fuß bzw. mit dem fahrrad zur post bringen würdet. 30 kg am rechten und 30 kg am linken arm... ![]() beste grüße |
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