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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 01:33
Beitrag #6
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Also ich würd mir garnet so ein riesen Problem daraus machen.

Ruf den an, sag dass du Rücken hast, deine Frau gerade zwei zukünftige Erben mit sich herumschleppt und du dieDinger aus Bequemlichkeitsgründen lieber via Hermes abholen lassen möchtest.

Und ich möchte Wetten, dass das Prozedere in den AGB peinlichst genau besprochen wurde, falls es ein gewerblicher Anbieter ist.

Davon ab, bevor ich mir über so nen Scheiß Gedanken mache, schlepp ich die lieber 3 km zu Fuß zur Post, wer schön sein will, muss leiden.

Versteh mich bitte nicht falsch, aber weil in dieser Welt jeder meint, bloß keinen Handschlag tun zu müssen, muss in diesen deutschen Landen jeder Pfurz mit Regeln und Gesetzen belegt werden, was ich persönlich zum Kotz finde.

Also bevor hier noch ewig rumdiskutiert wird, ab damit zur Post, damit du dich beizeiten über schöne Felgen freuen kannst.
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - Darth-Maul - 06.01.2010 01:33



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