Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
|
21.03.2016, 11:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 11:52 von SHIQZAL.)
Beitrag #1
|
|||
|
|||
Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Hallo ihr Lieben,
ich wurde am Samstag von einer Zivilstreife aus dem Verkehr gezogen. Fahrzeug wurde begutachtet - Ende vom Lied: Zu wenig Bodenfreiheit: weniger als 7 cm unterm Querlenker. Jetzt habe ich recherchiert und konnte mit diesem Wert NICHTS ANFANGEN. Wo kommen diese 7 cm her? Auszug StVZO: Zitat:In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Das sagt das FAQ des TSA's: http://www.tuningszeneanwalt.com/die-dat...ferlegung/ Also warum kann dies bemängelt werden? Ich finde keinerlei rechtliche Grundlage. Weiterfahrt ist untersagt und auf der Mängelkarte steht, dass ich die 7cm herstellen soll. Frist bis zum 01.04. Kennt sich hier jemand damit aus? |
|||
21.03.2016, 12:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 12:37 von dbrom99.)
Beitrag #2
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Seht doch da:
Zitat:Dort steht im Anhang II, Absatz 5.1.9:Darauf werden sie sich wohl berufen... Gruß, Micha |
|||
21.03.2016, 13:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 13:32 von SHIQZAL.)
Beitrag #3
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Und wer sagt, dass ich das Hindernis nicht überfahren kann?
Die Bodenfreiheit der Karosserie liegt bei 11-12 cm. Und des Weiteren ist damit immer noch nicht gesagt wo diese 7cm herkommen. Außerdem wurden die 7cm explizit auf der Karte bemängelt. Also muss dieser Wert muss irgendwo festgelegt sein, wenn sie sich darauf berufen - ansonsten HUMBUG! ich habe mich übrigens gerade selbst unters Auto gelegt und gemessen. Genau 7cm. -.- |
|||
21.03.2016, 14:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 14:22 von Jakii.)
Beitrag #4
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
verzeih mir wenn ich mich Irre, aber wenn du eben das Fahrwerk hochschraubst, dann fährst hin, die Messen, alles top und wenn du wieder daheim bist wieder runterschraubst sollte es doch gegessen sein - oder hab ich was nicht beachtet?
Gruß Jakii TraktoR Fahrer - Dortmund - 2.0 TDI, MJ11, 170 PS, DSG, Deepblack, R-Front inkl. TFL, Rieger Diffusor, Bilstein B14, 8,5x19 ET35, 9" Android Radio |
|||
21.03.2016, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2016 14:25 von SHIQZAL.)
Beitrag #5
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Theoretisch möglich, möchte aber vermeiden denen mein Fahrzeug vorzuführen.
Daher muss die Mängelkarte von einem KFZ Dienst ausgefüllt werden, der damit bestätigt, dass die Mängel beseitigt worden sind. Und wie gesagt, ich kann den Mangel an der Bodenfreiheit nicht nachvollziehen, da ich es selbst gemessen habe.. -.- |
|||
21.03.2016, 21:58
Beitrag #6
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Also von diesen 7cm hab ich auch noch nie gehört. Fahr doch mit der Karte einfach zu nem dir bekannten Prüfer und lass das Problem lösen.
Durftest du weiterfahren? Hier gibt's auch solche Spezialisten die dir dir karre vor Ort still legen weil ihnen der Auspuff zu laut vor kommt.. Gesendet von meinem Aquaris M5 mit Tapatalk |
|||
22.03.2016, 04:18
Beitrag #7
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Vielleicht kommen diese 7cm daher das sie bei der Begutachtung
so gemessen wurden! Fakt ist: dein Kennzeichen haben die Jungs sich gemerkt davon kannst Du mal schwer ausgehen. Lass dann mal noch die Sommerräder montiert sein, dann bist an Wochenenden aufjedenfall der 1. Kandidat auf der ToDo liste von denen! |
|||
22.03.2016, 07:54
Beitrag #8
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Ich hab gleich ein Gespräch mit meinem Freundlichen, dann werden wir das weitere Vorgehen besprechen.
|
|||
22.03.2016, 08:01
Beitrag #9
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Also, von einer 7-cm-Regelung habe ich noch nie was gehört!
War immer der Meinung, man muss nur die korrekte Höhe von Scheinwerfer, Nummernschild etc. einhalten... Selbst bei den 11 cm im TÜV-Merkblatt handelt es sich streng genommen "nur" um eine Empfehlung. Wenn dein Fahrwerk eingetragen ist (mit der Höhe, die du aktuell fährst), kann dir doch eh keiner was! Mein Showroom |
|||
22.03.2016, 08:40
Beitrag #10
|
|||
|
|||
RE: Mängelkarte - zu wenig Bodenfreiheit.
Mein Vater hat mir das gestern ganz einfach so erklärt, dass es eine Ermessungsentscheidung der Polizei war.
Der war nämlich selbst mal Polizist. Problem ist wohl einfach, dass die 17 Zoll / Fahrwerk Kombi nicht eingetragen ist, was mein Händler verbockt hat. Wäre das der Fall gewesen, hätten se wahrscheinlich nichts gesagt. |
|||