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Auto stehen lassen
05.04.2014, 13:45
Beitrag #1
Auto stehen lassen
Hab mal ne Frage,

da ich demnächst beruflich mehre Monate (4/5) im Ausland bin, muss ich mein Rocco ja leider hier lassen Sad

Ist es von nöten, dass das Auto gefahren wird, oder reicht es ich die Batterie abklemme? Auto steht gesichert unter einem Schleppdach.

Und wie ist es mit abmelden?
Rechnet sich das, wenn ich das Auto abmelde für die Zeit? Sowohl von der Versicherung und Straßenverkehrsamt? Weil ich hörte anderes ? Huh
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06.04.2014, 09:35
Beitrag #2
RE: Auto stehen lassen
Ich würde einen Batteriewächter anklemmen. Der überwacht die
Spannung und lädt nach.
Ansonsten würde ich nocht gut 4bar Luft in die Reifen machen.
Das wird bei Fahrzeugen in Ausstellungsräumen auch gemacht,
weil die meist länger stehen.
Abmelden würde ich den jetzt nicht.

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06.04.2014, 12:13
Beitrag #3
RE: Auto stehen lassen
Abmelden würde ich den alleine wegen der Versicherung nicht. (Diebstahl)
außerdem kostet die ummelderei meist das gleich wie die Ersparnis.
Ich würde dir vor dem Abstellen noch zu nem Ölwechsel raten.
Ansonsten verkraftet die Batterie in einwandfreiem zustand sogar 4 Monate standzeit. ( hatte ich von Oktober bis Februar "getestet")

ehemals Rocco 2.0TSI K04 Umbau -> 330 PS
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06.04.2014, 12:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.04.2014 12:33 von lccrew.)
Beitrag #4
RE: Auto stehen lassen
Hey,

Ich würde dir zu einer (vorrübergehenden) Stilllegung raten.
Habe das selbst bei meinem R erst kürzlich für 4 Monate, den Winter über, gemacht.

Das schöne an der Stilllegung ist, dass du sowohl Steuer als auch Versicherung wieder gut geschrieben bekommst, der Wagen aber dennoch versichert ist. Zumindest ist das so bei meiner Versicherung. Bei Neuanmeldung habe ich dann lediglich 13€ für die Bearbeitung gezahlt - Nummernschilder hatte ich ja noch die Alten. Das verläuft dann ganz regulär wie bei normaler Anmeldung; Ausweis, Doppelkarte, TÜV Bericht etc...

Ich würde da einfach mal bei deiner Versicherung anrufen und fragen, ob das so auch bei dir zutreffen würde. Das ist nämlich allemal - abgesehen vom Tag bei der Zulassungsstelle - bequemer und finanziell attraktiver als andere Möglichkeiten.

Zum Wagen selbst steht das meiste oben. Ich kann dir noch empfehlen, nicht die Handbremse anzuziehen, da die - zumindest bei mir - bereits nach 2-3 Wochen frisst, und ich beim ersten Losfahren dann dieses schöne, ungesund klingende Knarzen der festgefressenen Bremse ertragen muss. Da habe ich dann je einen Stopper an die Hinterreifen gepackt und anschliessend einen Gang eingelegt. Der Stopper hätte aber auch genügt. Der Gang diente wirklich nur als Sicherheitsmaßnahme, da ich ungerne das Wagengewicht am Getriebe hängen weiss. Tongue
Batterie hatte ich übrigens drangelassen und keine negativen Erfahrungen machen müssen. Sprang an wie immer...
Reifendruck hatte ich jetzt auch nicht erhöht, da meine Reifen in 2 Jahren kein bisschen Druck verloren hatten. War auch nach Standzeit keine Thematik, wobei zu erwähnen wäre, dass ich Aftermarket Felgen & Reifen fahre und keinerlei Erfahrung mit den Serienreifen habe.
Ach ja und fahren würde ich ihn in der Zeit nur richtig - sprich ab 40KM. Kurze Strecken oder mal kurz im Stand laufenlassen ist eher kontraproduktiv.

Beste Grüße,
lccrew
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06.04.2014, 13:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.04.2014 13:58 von DeluxePalme.)
Beitrag #5
RE: Auto stehen lassen
Erstmal danke für eure Antworten. Ich fasse mal kurz zusammen..

- Die Batterie kann ich nicht laden lassen, da ich dort kein Strom habe. Also werde ich sie wohl abklemmen.
- Geklaut kann er nicht werden, denn er steht auf einem gesicherten Kasernengelände.
- Reifendruck muss ich nicht unbedingt erhöhen? Oder doch?
- Öl sollte/könnte ich wechseln ? Weiß ich nicht?
- Abmelden würde ich auf jeden Fall gerne machen, würde auch laut Versicherung klappen.
- Keine Handbremse, sondern Unterlegkeile nutzen und 1 Gang einlegen.

Richtig so? Was vergessen?

//edit: Mail von meiner Versicherung zu dem Thema

Zitat:vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie können Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Ihr Versicherungsvertrag mit uns wird da-durch nicht beendet. Ihr Fahrzeug ist im Rahmen einer Ruheversicherung weiterhin Kfz-haftpflicht- und
zusätzlich teilkaskoversichert, falls Sie diese Versicherungen vereinbart haben. Ihr persönlicher Vorteil:
Die Ruheversicherung ist beitragsfrei.
Die Beiträge, die vor Beginn der Ruheversicherung fällig waren, sind in voller Höhe zu entrichten. Der
unverbrauchte Beitrag wird bei Wiederinkraftsetzung verrechnet.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorläufigen Deckung für Fahrten mit ungestempeltem
Kennzeichen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren - z. B. Fahrten zur An- und Abmel-dung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
Ansonsten darf Ihr Fahrzeug nur innerhalb des Einstellraums oder des umfriedeten Abstellplatzes ge-braucht und abgestellt werden. Wenn dies vorsätzlich nicht beachtet wird, sind wir im Schadenfall leis-tungsfrei.
Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoschutz in der Ruheversicherung bieten wir für maximal 18 Monate ab Au-ßerbetriebsetzung. Dann erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ihr Fahrzeug wird innerhalb von 18 Monaten wieder zugelassen? Dann benachrichtigen Sie uns bitte.
Und der vereinbarte Versicherungsschutz lebt wieder voll auf.
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