Umfrage: Sonnenkeil Front Ja oder nein? Diese Umfrage ist geschlossen. |
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JA | 19 | 32.76% | |
NEIN | 39 | 67.24% | |
Gesamt | 58 Stimmen | 100% |
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Sonnenschutzkeil
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04.09.2012, 14:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2012 15:11 von P@blo.)
Beitrag #41
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RE: Sonnenschutzkeil
TÜV hatte bisher nur geschaut und gemeint grenzwertig.
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04.09.2012, 23:49
Beitrag #42
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RE: Sonnenschutzkeil | |||
05.09.2012, 07:37
Beitrag #43
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Sonnenschutzkeil
Ich hab einen aus der Tönungsfolie von innen
TÜV kein Problem da.... Man bis zu den Markierungen einen machen darf Die Markierungen findet ihr auf jeder frontscheibe ganz außen Einfach mal links oder rechts neben das Auto stellen und auf der Frontscheibe gucken da steht klein ne Zahl und ein Strich und bis zu dem Strich ist erlaubt Die ganzen Behörden Kleber sind immer tüv frei solange das Sichtfeld nicht behindert wird Und diese 10% Regelung ist eher eine allgemeine Regelung zum splitterschutz beim Unfall, die zählt eigentlich auch auf allen Scheiben Nur viele TÜV Menschen wissen dar nicht und dazu gibt's auch ne Flächen Angaben in Quadratmeter Signatur max. 600x110 |
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05.09.2012, 08:18
Beitrag #44
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RE: Sonnenschutzkeil
Hier mal ein Auszug aus der STVZO :
Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fahrzeugen (§19 Abs. 2, § 35b Abs. 2 Satz 1, § 40 StVZO Nach der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 129 vom 22. Mai 1986 (VkBl 1986 S. 306) ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab 1.10.1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andere Weise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, es sein denn, für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zulässt und die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr al ¼ der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden, Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben. das bedeutet also, die gesamten aufgeklebten Teile, dürfen in Summe nicht mehr als 0,1 m2 betragen und nie mehr als ein Viertel der Frontscheibe. Grün, 170-er Diesel, DCC, Winterpaket, Sicht-Licht-Spiegelpaket, GRA, RCD510 zurückFernseher. In Juni 2010. seit 30.08.2012 Xenon |
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25.07.2013, 11:05
Beitrag #45
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RE: Sonnenschutzkeil
(04.09.2012 23:49)Fabster schrieb:(31.08.2012 13:50)Billy schrieb: Moin, Sorry, is zwar etwas spät, aber als ich mal wieder meine abonnierten Themen angesehen habe, ist mir das hier aufgefallen. Hier mal ein Link zu meinen Bildern: http://www.iroc-forum.de/showthread.php?...#pid438628 |
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15.05.2014, 16:20
Beitrag #46
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RE: Sonnenschutzkeil
Kurze Frage an die Leute MIT Panorama-Dach und Sonnenschutzkeil: Habt ihr die Folie von innen oder außen angebracht?
Ich denke eigentlich, dass es dezenter und langlebiger ist, wenn das ganze von innen verklebt wird (evtl. sogar sogar mit ein wenig "Restsicht"). Wäre hochglanz schwarz von außen nicht extremst kratzanfällig - z.B. durch die Wischer? Scirocco TDI 2.0, DSG |
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