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Tauschvertrag - SHIQZAL - 12.10.2015 12:26 Folgende Situation, ich möchte mit Person X meine Felgen tauschen, die LV1 gegen VW Santiago. Nun kommt diese Person aber aus einem ganz anderen Ende Deutschlands. Also muss ich mich schriftlich absichern, wenn die Felgen in den Versand gehen. Vielleicht hat ja hier jemand juristische Kenntnisse oder schon mal Gleiches per Vertrag geregelt. Ich muss halt wissen ob das so korrekt ist, möchte mir mit dem Tausch ungern ins Fleisch schneiden. Kann mir jemand weiterhelfen? Vorbereitet habe ich Folgendes: Zitat:Tauschvertrag Tauschvertrag - MrCB - 12.10.2015 13:15 Wenn dich einer bewusst abziehen will, juckt ihn so ein aufgesetztes schreiben auch nicht Gesendet von iPhone mit Tapatalk RE: Tauschvertrag - SHIQZAL - 12.10.2015 13:24 Ist klar, dass es die abgebrühte, sozial niedrig angesiedelte Gesellschaft nicht kümmert. War aber auch nicht meine Frage. RE: Tauschvertrag - Jakii - 12.10.2015 17:29 ich arbeite beim Gericht. Habe zwar nicht tagtäglich mit dem Bereich zu tun aber mit Gesetzen kenne ich mich aus! Deswegen eben ganz fix für dich nachgestöbert. Ich würde dir noch empfehlen entsprechende Gesetzesvorschriften mit in den Vertrag zu schreiben. Sprich §§480 i. V. m. 433 BGB... Schick 2 Exemplare Schrift h wo deine Unterschrift drauf ist und 1 soll er dir im original zurück schicken und das andere für sich behalten. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein. evtl noch in den Vertrag die Reihenfolge reinschreiben,wer zuerst lossendet! Oder ihr macht es in Verbindung noch mit einer Pfandzahlung in einer angemessenen Höhe.. bin hier leider grad am Handy. Morgen bin ich wieder Zuhause und kann es evtl am Laptop noch weiter ausführen wenn gewollt! Gruß Jakob RE: Tauschvertrag - SHIQZAL - 12.10.2015 18:49 (12.10.2015 17:29)Jakii schrieb: ich arbeite beim Gericht. Habe zwar nicht tagtäglich mit dem Bereich zu tun aber mit Gesetzen kenne ich mich aus! Deswegen eben ganz fix für dich nachgestöbert. Ich würde dir noch empfehlen entsprechende Gesetzesvorschriften mit in den Vertrag zu schreiben. Sprich §§480 i. V. m. 433 BGB... Schick 2 Exemplare Schrift h wo deine Unterschrift drauf ist und 1 soll er dir im original zurück schicken und das andere für sich behalten. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein. evtl noch in den Vertrag die Reihenfolge reinschreiben,wer zuerst lossendet! Oder ihr macht es in Verbindung noch mit einer Pfandzahlung in einer angemessenen Höhe.. bin hier leider grad am Handy. Morgen bin ich wieder Zuhause und kann es evtl am Laptop noch weiter ausführen wenn gewollt! Gruß Jakob Der Typ macht soweit einen guten Eindruck, hab auch ne Kopie vom Perso. Wollte unterschreiben, einscannen, per Mail zu ihm, er unterschreibt macht ne Kopie und schickt es zurück RE: Tauschvertrag - Frosch - 13.10.2015 13:50 (12.10.2015 18:49)SHIQZAL schrieb: Der Typ macht soweit einen guten Eindruck, Da in Deutschland grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht, sollte das vollkommen ausreichend sein. (12.10.2015 17:29)Jakii schrieb: Ich würde dir noch empfehlen entsprechende Gesetzesvorschriften mit in den Vertrag zu schreiben. Sprich §§480 i. V. m. 433 BGB... Ist meiner Meinung nach, nicht zwingend erforderlich, weil Du in Deinem Tauschgeschäft ja nicht von der gesetzlichen Norm abweichen möchtest. Schließlich gilt ja der Grundsatz "steht nichts im Vertrag, gilt die gesetzliche Regelung". In diesem Kontext könntest Du noch eine salvatorische Klausel einbauen, musst du aber nicht zwingend. RE: Tauschvertrag - SHIQZAL - 13.10.2015 15:10 Danke für die Tipps. Hab den Vertrag nun so strukturiert, dass ich meine Felgen erst losschicke, sobald seine bei mir sind. Bin nun auf der sicheren Seite. |