Erster Scirocco Strafzettel - Druckversion +- ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3 (http://www.iroc-forum.de) +-- Forum: Off-Topic (/forumdisplay.php?fid=24) +--- Forum: Schwätzecke (/forumdisplay.php?fid=25) +--- Thema: Erster Scirocco Strafzettel (/showthread.php?tid=1609) |
Erster Scirocco Strafzettel - subwoof3r - 07.05.2009 22:18 Nabend zusammen. Habe gerade meine ersten 15 Euro für 7km/h Geschwindigkeitsübertretung (nach Abzug der Toleranz von 3km/h) an die Stadtkasse Freiburg überwiesen! Nach gut drei Jahren ohne erwischt zu werden mal wieder. Habe es schlicht weg zu lange rollen lassen und der Blitzer stand ca 200m nach dem Ortsschild auf der Gegenseite in der Hecke (Straße mit zwei Spuren). Ganz ehrlich... Ich bin irgendwie froh, dass es so "glimpflich" abgelaufen ist. Hab es mir vorgenommen und werde mich nun mal am Riemen reißen. Also dann mal gute Fahrt an alle und immer anständig fahren. Viele Grüße RE: Erster Scirocco Strafzettel - Rocco - 08.05.2009 05:38 Wenn es wirklich nur 200m waren ab wo die 50km/h gegolten haben,dann war das blitze nicht erlaubt,weil die haben einen mindest weg von 300m nach dem schild wo die Geschwindigkeit angegeben war den sie einhalten müssen.sonst kannst gegen an gehen.Nur das wissen viele nicht. RE: Erster Scirocco Strafzettel - headi - 08.05.2009 06:15 (08.05.2009 05:38)Rocco schrieb: Wenn es wirklich nur 200m waren ab wo die 50km/h gegolten haben,dann war das blitze nicht erlaubt,weil die haben einen mindest weg von 300m nach dem schild wo die Geschwindigkeit angegeben war den sie einhalten müssen. leider FALSCH das ist ein Mythos. von etwa 200 Metern zum Ortsschild einzuhalten, unterstrichen die Richter (AZ: Ss 380/ 98 B – 217 B) Bei Unterschreitung des Abstandes müsse eine höhere Messtoleranz eingeräumt werden. Also dürfen tun die es auf jedenfall. Und wegen 15euro würd ich da auch nicht versuchen gegen an zu gehen. Und das war nur ein Urteil... eher ein einzelfall es ist eher so: Messstandorte und Geschwindigkeitsbegrenzungen Grundsätzlich ist eine Messung um jede Uhrzeit, bei jeden Wetter und an jedem Ort wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, möglich. Messungen kurz nach dem Ortseingangsschild sowie kurz vor dem Ortsausgangsschild sind grundsätzlich zulässig, da die Geschwindigkeitsbegrenzung ab bzw. bis zum Schild geht. Gleiches gilt für sonstige Anordnungen der Höchstgeschwindigkeit. Sofern man dem Verlauf einer Vorfahrtsstraße folgt, gelten Geschwindigkeitsanordnungen auch über Kreuzungen hinaus (Kreuzungen heben eine Begrenzung nicht auf) bis zu deren Aufhebung oder Änderung. Ausnahmsweise endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Aufhebung, wenn sie am gleichen Mast wie ein Gefahrenzeichen angebracht ist und die Gefahr vor der Gewarnt wird vorbei ist (Bsp.: Baustellenschild und Geschwindigkeitsbegrenzung) oder die Begrenzung nur für eine gewisse Strecke angeordnet wurde. Eine ausgeschaltete elektronische Verkehrsbeeinflussungsanlage heißt nicht, das keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Nur wenn zuvor die Geschwindigkeit durch das entsprechende Zeichen aufgehoben wurde, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen und die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf außerörtlichen Straßen (Ausnahme: Fahrbahn mit mindestens zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung, wobei die Fahrspuren baulich getrennt oder durch zwei durchgezogene Linien von einander getrennt sind => Richtgeschwindigkeit 130 km/h). Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung der meisten Bundesländer Jedes Bundesland regelt in eigener Verantwortung die Kriterien, nach der Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. In den einschlägigen Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung ist unter anderen geregelt, ab welchen Abstand zu einem Schild gemessen werden darf. Bei den Richtlinien der einzelnen Bundesländer handelt es sich um Sollvorschriften die über keine Außenwirkung verfügen. Mithin kann sich der Betroffene nicht auf deren Nichteinhaltung berufen. Ein Verstoß gegen die Richtlinien führt daher im Ergebnis nicht zu einen Verwertungsverbot, d.h. die Messung kann dennoch zum Nachteil des Betroffenen verwendet werden. Allenfalls kann in Ausnahmefällen wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes zum Schild von der Verhängung des Fahrverbotes abgesehen werden. RE: Erster Scirocco Strafzettel - $v3n - 08.05.2009 11:14 @headi na das ist ja mal ne Erklärung wie Sie im Bilderbuche steht! Dem ist absolut nichts hinzuzufügen! RE: Erster Scirocco Strafzettel - headi - 08.05.2009 13:59 Ich will mich ja nicht mit fremden federn schmücken. Die ausführung hab ich hier entnommen. http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t30326.html RE: Erster Scirocco Strafzettel - Fireberg - 08.05.2009 14:22 Ich habe meinen 1. Strafzettel auch letztens im Briefkasten vorgefunden. Man muss dazusagen das ich es nicht mitbekommen habe das ich geblitzt wurde da die sonne recht tief war und geblendet hatte. Die haben mich jedenfalls mit 122 Km/h gemessen bzw war die 122 nach abzug der toleranz. Jaaaaaaa wenn ich genau 1 km/h drunter gewesen wäre hatte ich keinen Punkt bekommen und wäre 97,42€ reicher Naja so ist das leben LG Michael RE: Erster Scirocco Strafzettel - Alex2501 - 08.05.2009 19:45 (08.05.2009 14:22)Fireberg schrieb: Ich habe meinen 1. Strafzettel auch letztens im Briefkasten vorgefunden. Man muss dazusagen das ich es nicht mitbekommen habe das ich geblitzt wurde da die sonne recht tief war und geblendet hatte. Die haben mich jedenfalls mit 122 Km/h gemessen bzw war die 122 nach abzug der toleranz. Jaaaaaaa wenn ich genau 1 km/h drunter gewesen wäre hatte ich keinen Punkt bekommen und wäre 97,42€ reicher Kenn ich, wurde auch mal geblitzt (1 Woche vor Ende der Probezeit ), hatte innerorts 72km/h nach Abzug sämtlicher Toleranzen, also auch 1km/h drüber. Da der Wagen auf Vaddi zugelassen war, hat sich das auch ohne Verlängerung erledigt RE: Erster Scirocco Strafzettel - VWcoupe200 - 08.05.2009 22:05 ich bin noch "auf bewährung" und wenn ich mich noch zwei monate am riemen reisse, bin ich von einer "zweistelligen punktezahl" wieder bei null wie es soweit kommt: - eine stilllegung - ein paar mal zu schnell - einmal den abstand unterschritten - einmal handy ich will mich gar nicht rechtfertigen, aber wenn man viel unterwegs ist, passiert es einfach!!! und ich kann nur allen den rat geben......macht es mir nicht nach.....das macht nen schmalen geldbeutel und kostet nerven RE: Erster Scirocco Strafzettel - subwoof3r - 18.05.2009 22:17 Nummer 2 ... Gerade passiert. Diesmal Zubringer Freiburg Mitte... Und das weil ich meiner Freundin einen Gefallen tun wollte und sie noch in der Stadt abgeholt habe. Gibt wieder 15 Eus... OK, jetzt reiß ich mich am Riehmen! RE: Erster Scirocco Strafzettel - VWcoupe200 - 18.05.2009 22:33 kollege....die punkte in flensburg lassen sich aber nicht so leicht eintauschen, wie die payback punkte, ok?!?!!!?!? |