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Händler hat an Lackierung gespart... Was kann ich tun ? - Druckversion

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Händler hat an Lackierung gespart... Was kann ich tun ? - crazybanana - 09.05.2012 20:39

(09.05.2012 20:20)Pirella schrieb:  Nach zwei Jahren Ramba Zamba?

Na klar selbst wenn die das jetzt nichts mehr nachbessern oder sonstiges machen kann ich denen ja mal sagen was ich von solchen Aktionen und was ich insgesamt von dem Laden halte Big Grin hatte bei denen auch schon kratzspuren auf der plastikabdeckung vom Luftfilter die meinten sind Marder Spuren Wink aber ich bin mir sehr sicher das die nicht da waren bevor ich den zur Inspektion gegeben hab Wink der Lack ist laut Lackierer übrigens niemals der selbe Wink


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RE: Händler hat an Lackierung gespart... Was kann ich tun ? - iPhil - 09.05.2012 20:42

Insofern der Lackierer noch dort arbeitet und zwischenzeitlich nicht in Rente gegangen ist.

Immerhin liegt ja etwas Zeit dazwischen FahneFahneFahne

Big Grin


RE: Händler hat an Lackierung gespart... Was kann ich tun ? - Fabian Ahrens - 30.05.2012 11:53

(08.05.2012 14:34)crazybanana schrieb:  Hi,
Ich habe folgendes Problem. War gestern mein Auto waschen und dann ist mir in einem bestimmten Blickwinkel aufgefallen das der Lack von meiner Frontschürze nicht zum Rest passt. Hab Deep Black Perleffekt und die Frontschürze ist bei genauem hinesehen nur schwarz... Erst dachte ich das ist weil der Lack anders aussieht auf Kunststoff aber nachdem ich dann Front mit Heckschürze verglichen habe war klar das das niemals Deep Black Perleffekt ist...
Das Problem ist die Schürze vorne hab ich vor ca. 2 Jahren nach einem kleinen Unfall mit der Garage Big Grin neu bekommen und wurde auch vom VW Händler (Ich sag extra nicht Freundlicher weil es der größte Ranzladen in der Umgebung ist Wink ) lackieren lassen.
Hab ich noch irgendwelche Ansprüche nach 2 Jahren oder muss ich mich damit abfinden weil es mir vorher nicht aufgefallen ist?

Danke schonmal im vorraus für eure Antworten

Okay, ist ein bisserl kompliziert und ich hoffe ich habe in der Uni richtig aufgepasst. Theoretisch hast du 10 Jahre Lang ein Recht etwas anzufechten, wenn du bemerkst dass ein Leistung nicht so erbracht wurde, wie vereinbart worden ist.
Der passende § dazu ist 121BGB. Im Absatz 2 steht folgendes:

(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Hier greift nun also der Umkehrschluss, der bedeutet, dass du 10 Jahre Anfechten darfst. Die sogenannte Willenserklärung beschreibt die Einigung zweier Partien. In dem Fall also, dass dein teil lackiert wurde und du dafür bereit bist, einen Preis X zu bezahlen.

Aber in solchen Fällen würde ich dennoch einen Rechtsberatung zu Hilfe ziehen, weil es echt auf jedes Wort ankommen kann und wenn man in dem Thema nicht wirklich drin steckt, kanns auch schon mal in die Hose gehen und du hast nachher mehr Kosten als Nutzen!

Viel Erfolg!