Codierungen: Diskussionsthread - Druckversion +- ScIROCco Forum - Das erste Forum zum neuen VW Scirocco 3 (http://www.iroc-forum.de) +-- Forum: - Scirocco 3 (/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Car Hifi (/forumdisplay.php?fid=11) +--- Thema: Codierungen: Diskussionsthread (/showthread.php?tid=33244) Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 |
RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - YyB - 04.06.2009 21:55 Komisch, bei mir war es von Anfang an drin gewesen. RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - headi - 05.06.2009 07:06 bei mir auch RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - P@blo - 05.06.2009 07:24 (04.06.2009 16:47)Borusse schrieb:(04.06.2009 16:28)YyB schrieb: @Pablo @YvB Weißer? Dann warst du in der falschen Garage! @ Borusse Kann dir eine Kopie zukommen lassen! Will ja noch ein kleines Andenken haben! ^^ RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Cyruz - 15.06.2009 20:39 (27.04.2009 19:13)white_sciroccoDSG schrieb: Übrigens ist es auch verboten den Piepston fürs Anschnallen zu deaktivieren. Es ist Teil der Betriebserlaubnis und die erlischt genau genommen wenn es geändert wird. Ist genau dasselbe, wie beim Umrüsten z.B. auf andere Felgen oder Fahrwerk. Mittlerweile ist der Gurtwarner auch Bestandteil der Bewertung für die NCAP Crashtests (29.05.2009 07:24)IROC schrieb: das müsste doch über die "kaltstartdiagnose" realisierbar sein. 'nen sinn machts aber nicht wirklich, oder? Der Passat CC mit dem 300 PS Motor hat das - es sieht einfach genial aus --> Das Monster checkt sich kurz bevor es zum Leben erwacht RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - WeiZn - 16.06.2009 17:19 (15.06.2009 20:39)Cyruz schrieb: Es ist Teil der Betriebserlaubnis und die erlischt genau genommen wenn es geändert wird. Ich weiß dass das jezt off topic ist aber interessieren würds mich trotzdem --- inwiefern erlischt die Betriebserlaubnis wenn neue Felgen aufgezogen werden???? Das hab ich nämlich vor und würde schon gerne dadurch keinen groben Fehler begehen! Die Garantie wird mir dadurch schon erhalten, oder?? RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Whicco-R - 16.06.2009 18:26 Die Garantie bleibt erhalten und für die Felgen brauchst du eine TüV Abnahme soweit ich weiß! RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Tommy - 16.06.2009 18:39 Hallo kann mir einer sagen wie man die Nebel scheinerfer auf tagesfahrlicht programmiert?? war beim freundlichen aber der hat es nicht wirklich hinbekommen muss aber nächste woche eh nochmal hin wenn ich es ihm dann erklären könnte dann kann er das gleich mitmachen also mit dem V.A.G gerät?? könnte mir da einer weiter helfen?? RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - Cyruz - 16.06.2009 18:48 (16.06.2009 17:19)WeiZn schrieb:(15.06.2009 20:39)Cyruz schrieb: Es ist Teil der Betriebserlaubnis und die erlischt genau genommen wenn es geändert wird. Das Fahrzeug hat in dem Zustand wie es das Werk verlässt, eine Betriebserlaubnis für D erhalten, d.h. anmelden, fahren, gut ist. Wenn nun was geändert wird, fällt dies nicht in den Umfang, in dem die Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug gilt. Im Falle von anderen Felgen gibt es nun mehrere Möglichkeiten, um nach der Umrüstung wieder eine Betriebserlaubnis zu bekommen (Wiedererlangung der Betriebserlaubnis oder so nennen die das auf dem Amt): Entweder du hast ne ABE, dann musst du gar nichts machen. Oder du hast ein Gutachten, welches die einwandfreie Verwendbarkeit bzw. die eingeschränkte Verwendbarkeit (z.B. nur bei umgelegten Bördelkanten/gezogenen Radläufen etc.) bestätigt, d.h. die Felgen wurden mal von ner Prüfstelle (z.B. TÜV) getestet und es wird bestätigt, das es auf dem jeweiligen Auto passt. Dann muss noch ne Abnahme beim Sachverständigen speziell auf deinem Auto erfolgen (z.B. Änderungsabnahme bei der DEKRA), wo die Betriebsfähigkeit bestätigt wird. Meistens ist es noch erforderlich, die Fahrzeugpapapiere sofort zu korrigieren oder es reicht aus wenn es bei der nächsten Gelegenheit gemacht wird (z.B. Halterwechsel). Die dritte Möglichkeit ist, du hast ein Festigkeitsgutachten oder einen Prüfbericht, dann kann dir die Felgen nur der TÜV mit ner Einzelabnahme abnehmen und anschliessend müssen die Papiere korrigiert werden, damit die Betriebserlaubnis wieder wirksam ist. Soweit mal zum ganzen rechtlichen Hintergrund. Da habens die Jungs in Frankreich oder Amerika einfacher Ich würd mir da keine Gedanken machen, wenn du Felgen hast, die auf dein Fahrzeug dürfen, ist es ein klacks, die Betriebserlaubnis zu "behalten", das sind heutzutage "Standardsituationen" *g* Mit der Garantie haben andere Felgen in diesem Fall nichts zu tun - es kann lediglich sein, dass bei Problemen mit dem Fahrwerk dir Garantieleistungen eingeschränkt werden, auf Grund anderer Rad-/Reifenkombination. Aber ich denke das ist in der Praxis eher unwahrscheinlich. RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - WeiZn - 16.06.2009 18:57 Super - danke für deine ausführliche Antwort! RE: Welche Funktionen kann man freischalten? - YyB - 16.06.2009 19:24 (16.06.2009 18:39)Tommy schrieb: Hallo kann mir einer sagen wie man die Nebel scheinerfer auf tagesfahrlicht programmiert?? Steuergerät 9 auswählen.. Byte 00 Bit 4 Tagfahrlicht (Nordamerika) aktiv nur bei gelöster Handbremse. |