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Österreich Maut Vignette Strafe
14.12.2011, 19:26
Beitrag #11
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
Ich glaube schon, hab schon ein paar "Ausländer" beim TÜV nach den Plaketten fragen sehen!

ehemals Rocco 2.0TSI K04 Umbau -> 330 PS
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14.12.2011, 20:24
Beitrag #12
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
(14.12.2011 14:49)KaroX schrieb:  Die Grundfolie hatte ich zu halb abgezogen, sprich den oberen Teil damit die an der Scheibe klebt.
Restliche hälfte flatterte an der scheide.

150 würde ich ja noch nichts sagen, aber es sind 300... Und dafür dass ich es erworben habe finde ich es unverschämt.

Sei es illegal oder nicht.

Ich kann dir auch beantworten, warum sie vollständig aufgeklebt werden muss. In der Mitte steht ja in schwarzen Lettern "B 11" oder sowas. Diese Schrift (und ich glaub das Wappen im oberen Teil) zerreisst beim abziehen, also bleibt ein Teil davon auf der Scheibe kleben. Das heißt durch das Kleben-bleiben dieser Teile der Vignette wird sie beim Abziehen entwertet und dadurch wird beim Draufkleben auf die Scheibe erst sichergestellt, dass sie für dieses Auto benutzt wird und nicht in einem anderen Auto neu benutzt werden kann.
Kannst du dir ungefähr so vorstellen, wie wenn du dir ein Straßenbahn-Ticket kaufst, dann aber bei Antritt der Fahrt nicht zu dieser Entwertermaschine gehst und den Fahrschein zwicken lässt. Wenn sie dich dann erwischen, zieht "ich hab den Fahrschein doch eh gekauft" auch nicht. Das Beispiel hinkt vielleicht ein bisschen, aber es macht deutlich worauf ich hinaus will.

Also meiner Meinung nach kannst du dir den Gang zur RS-Versicherung sparen. Was du aber probieren kannst, ist Einspruch zu erheben und darin versuchen zu argumentieren, dass du sie ja zum Teil aufgeklebt hast und das Sicherheitsmerkmal sie entwertet hat und du eh einsichtig bist, um vielleicht eine Strafmilderung zu bekommen. Inwiefern und ob das jedoch funktioniert, sei mal dahingestellt. Einen Versuch ist es bei dem Betrag aber wert.

Ansonsten kannst du leider nur in den sauren Apfel beißen und es als "Lehrgeld fürs nächste Mal" verbuchen. Auch wenn der Betrag schon ziemlich weh tut, keine Frage! Sad



(14.12.2011 14:32)Andreas schrieb:  Aber bei uns können die Ausländer sowieso machen was sie wollen, in
ganz Kärnten steht genau 1 Frontradar, alle anderen blitzen nur von
Hinten und das bringt gegen euch nichts, da ja das Gesicht erkannt
werden muss.
Und wenn doch mal ein Ausländer sofort erwischt wird, wird eine
"Sicherheitsleistung" eingefordert und er kann weiter fahren ...
"Ausländer" allgemein ja, jedoch ist Österreich - Deutschland hier die Ausnahme. Deutschland und Österreich haben ein bilaterales Strafverfolgungsabkommen, d.h. Strafen von "DE/AT-Geblitzten" können recht leicht eingetrieben werden.
Quelle: Eigene Erfahrung, da ich im Präsenzdienst bei der Race-Control gearbeitet habe und immer die Briefe ans deutsche Kraftfahrzeugamt schicken musste. D.h. der Halter eines deutschen Fahrzeugs kann von der österreichischen Behörde ganz leicht ausgeforscht werden. War nur für Radars im 7./8./9. Bezirk in Wien zuständig, und da ging mindestens einmal die Woche eine Liste mit Halteranfragen nach Flensburg, oder wo die sitzen Smile

Scirocco 2.0 TSI 6-Gang | MJ 2010 | Rising Blue | 19" Lugano | Xenon | RNS 510 Dynaudio | Multifunktionslenkrad | FSE Premium | MFA+ | GRA | PDC | Winterpaket | Spiegelpaket | KW Variante 1 | H&R Spurplatten
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14.12.2011, 20:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2011 20:59 von FO308.)
Beitrag #13
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
(14.12.2011 13:06)KaroX schrieb:  Hallo Leute und vor allem hallo liebe Österreicher!
Heute erhielt ich doch ein Brief von der österreichischen Behörde welche für die Autobahn-Maut-Einzugszentrale zuständig ist.

Vor Jahren, da war ich noch Jung und dumm (reimt sich sogar) und dachte mir: Die Vignette brauchst du nicht! Merkt keiner...
Naja, die dumme Situation wie ich erwischt worden bin erzähl ich euch ein andermal, denn darum geht es heute nicht.
Auf jeden fall habe ich daraus gelernt, Kauf dir den Lack für 10 Euro.
Nun ja, seit dem sind ein paar Jahre vergangen und nun war ich wieder im Nachbarland unterwegs.
Zielstrebig kaufte ich mir die Vignette schon in Deutschland an der letzten Tankstelle in Deutschland und klebte die Vignette zu halb abgezogener Folie auf die Windschutzscheibe des Leihwagens, DENN diese scheisse bekommst du kaum wieder ab.
Seitdem sind auch paar Monate vergangen, um genau zu sagen 6 Monate, und da steht drin, dass ich die Vignette nicht angeklebt hätte, sondern mit einem fremdklebstoff (Tesa) es montiert habe und das ginge so ja nicht. Deshalb bitten sie mich doch recht freundlich zur Wiedergutmachung 300 Österreichische Euros auf ihr Inlandskonto zu überweisen.

Fazit: Frechheit! Die Scheiß Vignette habe ich gekauft, sie klebte und war dran und bin kein wiederverkäufer!

Nun meine frage: da ich Rechtsschutzversichert bin, meint ihr da hat man eine Chance? Denn das, was die mir unterstellen ist nicht richtig!

Lieben dank und Gruß,
KaroX

Schuldig bist Du auf jeden Fall, aber in Deutschland sind Ordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten verjährt. Wink
Das ist Dein Ansatzpunkt.

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14.12.2011, 21:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2011 21:29 von KaroX.)
Beitrag #14
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
(14.12.2011 20:50)FO308 schrieb:  Schuldig bist Du auf jeden Fall, aber in Deutschland sind Ordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten verjährt. Wink
Das ist Dein Ansatzpunkt.

Gilt das in diesem Fall auch wenn Österreich das macht? Ist das nicht etwas ganz anderes? Ich habe irgendwas von 3 Jahren gelesen...(google)!?


(14.12.2011 20:24)BlueRocco schrieb:  (...)
Also meiner Meinung nach kannst du dir den Gang zur RS-Versicherung sparen. Was du aber probieren kannst, ist Einspruch zu erheben und darin versuchen zu argumentieren, dass du sie ja zum Teil aufgeklebt hast und das Sicherheitsmerkmal sie entwertet hat und du eh einsichtig bist, um vielleicht eine Strafmilderung zu bekommen. Inwiefern und ob das jedoch funktioniert, sei mal dahingestellt. Einen Versuch ist es bei dem Betrag aber wert.

Ansonsten kannst du leider nur in den sauren Apfel beißen und es als "Lehrgeld fürs nächste Mal" verbuchen. Auch wenn der Betrag schon ziemlich weh tut, keine Frage! Sad



Genau das versuche ich... danke dir!

.:R - Rising Blue
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14.12.2011, 21:41
Beitrag #15
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
(14.12.2011 20:24)BlueRocco schrieb:  ...

Waren das Frontradar-Fotos? Soweit ich weiß können deutsche nur abgestraft werden wenn man ein Bild vom Fahrer erkennt??? Oder bin ich falsch informiert?
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14.12.2011, 21:43
Beitrag #16
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
(14.12.2011 21:41)Andreas schrieb:  
(14.12.2011 20:24)BlueRocco schrieb:  ...

Waren das Frontradar-Fotos? Soweit ich weiß können deutsche nur abgestraft werden wenn man ein Bild vom Fahrer erkennt??? Oder bin ich falsch informiert?

Müssen ja eigentlich Fotos von vorne gewesen sein, weil da ja die Vignette klebt...

Viele Grüße
Martin
---------
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---------
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14.12.2011, 23:28
Beitrag #17
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
@KaroX: Gerne und viel Glück, dass sie dir 'nen Teil erlassen Smile

(14.12.2011 21:41)Andreas schrieb:  
(14.12.2011 20:24)BlueRocco schrieb:  ...

Waren das Frontradar-Fotos? Soweit ich weiß können deutsche nur abgestraft werden wenn man ein Bild vom Fahrer erkennt??? Oder bin ich falsch informiert?

Nein, das waren normale Heckradars. Ich weiß zwar nicht, wie dann die "Zahlungsabwicklung" Big Grin wirklich ausgesehen hat, aber wenn schon das Ausforschen der Halter durch dieses Abkommen so stark vereinfacht wird, dann wäre es nur logisch dass auch das Eintreiben der Strafe einfacher möglich ist. Zumindest mein Rechtsverständnis sagt mir da eigentlich, dass österr. Recht gilt und daher kein Gesicht des Fahrers erkennbar sein muss, egal welche Nationalität der Fahrer und das Auto ursprünglich haben. Ich weiß nicht wie das genau in DE abläuft, aber bei uns kriegt man ja wenn man von hinten geblitzt wird entweder eine Anonymverfügung oder eine Lenkererhebung, wo man als Halter ja dann den Fahrer bekanntgeben muss.
Genauso würde es ja eigentlich mit allen "Ausländern" gelten, jedoch scheiterts da mangels so eines Abkommens an der Ausforschung und dann natürlich auch an der Eintreibung, deswegen ja auch die von dir angesprochene Sicherheitsleistung.
Ich hab jetzt aber keine Paragraphen, die das untermauern würden... also letztendlich nicht verbindlich, kann durchaus sein, dass das mit Gesicht da ein Knackpunkt ist Nixweiss

(14.12.2011 21:43)Martin der Moardin schrieb:  
(14.12.2011 21:41)Andreas schrieb:  
(14.12.2011 20:24)BlueRocco schrieb:  ...

Waren das Frontradar-Fotos? Soweit ich weiß können deutsche nur abgestraft werden wenn man ein Bild vom Fahrer erkennt??? Oder bin ich falsch informiert?

Müssen ja eigentlich Fotos von vorne gewesen sein, weil da ja die Vignette klebt...

Das war von uns bisschen Offtopic im Offtopic Big Grin
Wir haben über Geschwindigkeitsradars gesprochen, nicht über die Kameras die die Vignette überprüfen. Die müssen logischerweise von vorne/oben fotografieren Wink

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15.12.2011, 05:12
Beitrag #18
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
So, ich hab mal nachgeschaut.

1. Es gilt Österreichisches Recht http://www.ropf.bayern.de/leistungen/aus...rreich.htm
ein Auszug daraus:
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31.05.1988 enthält keine Regelungen hinsichtlich der Verjährung von Verstößen. Es sind deshalb die Verjährungsregelungen der Republik Österreich maßgebend. Deutsches Recht kommt hier nicht zur Anwendung. Der Einwand der Verjährung ist in Bezug auf den o.a. Vertrag deshalb gegenüber den österreichischen Behörden geltend zu machen.

2. Die Verjährungsfrist in Österreich beträgt 6 Monate

Nun kommt es darauf an, ob es bei Dir über oder unter 6 Monaten waren. Musst mal genau schauen.

[Bild: IMG_2106klein.JPG]
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15.12.2011, 15:48
Beitrag #19
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
So wie ich das verstanden hab, sind die 6 Monate die Frist, bis zu dem der Bescheid weggeschickt worden sein muss. Die eigentliche Verjährung der Strafe beträgt dann 3 Jahre.
Quelle: Klick

Jetzt wirds interessant, ob diese Verfolgungsverjährung bei KaroX schon vorbei war Wink

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15.12.2011, 16:23
Beitrag #20
RE: Österreich Maut Vignette Strafe
(14.12.2011 23:28)BlueRocco schrieb:  Nein, das waren normale Heckradars. Ich weiß zwar nicht, wie dann die "Zahlungsabwicklung" Big Grin wirklich ausgesehen hat, aber wenn schon das Ausforschen der Halter durch dieses Abkommen so stark vereinfacht wird, dann wäre es nur logisch dass auch das Eintreiben der Strafe einfacher möglich ist. Zumindest mein Rechtsverständnis sagt mir da eigentlich, dass österr. Recht gilt und daher kein Gesicht des Fahrers erkennbar sein muss, egal welche Nationalität der Fahrer und das Auto ursprünglich haben. Ich weiß nicht wie das genau in DE abläuft, aber bei uns kriegt man ja wenn man von hinten geblitzt wird entweder eine Anonymverfügung oder eine Lenkererhebung, wo man als Halter ja dann den Fahrer bekanntgeben muss.
Genauso würde es ja eigentlich mit allen "Ausländern" gelten, jedoch scheiterts da mangels so eines Abkommens an der Ausforschung und dann natürlich auch an der Eintreibung, deswegen ja auch die von dir angesprochene Sicherheitsleistung.
Ich hab jetzt aber keine Paragraphen, die das untermauern würden... also letztendlich nicht verbindlich, kann durchaus sein, dass das mit Gesicht da ein Knackpunkt ist Nixweiss

Fotos aus Frontalradar
Zitat:Bei der Polizei ist man trotz allem recht zufrieden. An guten Tagen könne man fast 100 Prozent der mit dem Radar vernetzten Fotos verwenden.
Außerdem würden ohnehin rund 60 Prozent der deutschen Temposünder auch ohne Fotobeweis ihre Strafe bezahlen, betont man bei der Polizei.

Deutsche Temposünder in Österreich

Radaranlagen mit Frontkameras

Frontradar wird zur "Lachnummer"
Zitat:ÖAMTC-Verkehrsexperte Willy Matzke sprach im "Ö1-Morgenjournal" davon, dass sich Österreich damit zur "Lachnummer" machte. Wenn es um die Strafverfolgung von ausländischen Rasern geht, sind in vielen Fällen - etwa bei der Verfolgung deutscher Lenker - Beweisaufnahmen des Fahrers von vorne notwendig. Daher begann man in Österreich mit der Umrüstung auf Frontfotografie.

So wie ich das verstanden habe, müssten deutsche nicht Zahlen und
wenn eine Lenkeranfrage kommt einfach dumm stellen.
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob dass mit den 5.000€ Strafe (2. Artikel)
bei Nichtauskunft auch in Deutschland gilt?.
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