Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auto aus Deutschland importieren
25.08.2011, 15:32
Beitrag #11
RE: Auto aus Deutschland importieren
Ich habe da im Motor-Talk-Forum aus was interessantes gefunden:

Import aus Polen (nach Deutschland):
http://www.motor-talk.de/forum/selbstimp...41760.html
Teilweise über 30% günstiger als in Deutschland bei gleicher Ausstattung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
11.10.2011, 19:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2011 20:14 von shock.)
Beitrag #12
RE: Auto aus Deutschland importieren
Ja Thorsten, deiner ist nur aus .de importiert weil der Markus und ich uns den Arsch aufgerissen haben =P
Und eines ist klar: Import zahlt sich IMMER aus Wink

Habe nun bereits 4 Autos aus .de Importiert (meinen alten Scirocco, den von einem Freund, den von oneilextreme und einen A5 von einem Freund) - bis jetzt hat es sich IMMER ausgezahlt ... für normal fährt man minimum ein halbes jahr lang gratis und kann ihn genauso in österreich verhökern... wenn man gut kauft ...

ACHJA...
Ein paar abschließende Worte noch die eventuell wichtig sind! Grundsätzlich ist alles so wie Markus gesagt hat!
ABER ganz wichtig ist leider im Moment der Faktor Kurzzeitkennzeichen - hier lohnt es sich sich mit dem Händler gut zu stellen ... denn um ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen braucht man ein deutsches Konto!!
Wenn hier der Händler nicht mitspielt muss man jemanden aus dem Forum auf ein kleines Treffen bitten damit der seine Kontonummer angibt da das deutsche Finanzamt für 5 Tage Kurzzeitkennzeichen nun einen einmonatigen Beitrag fordert - d.h. man zahlt für ein Monat KFZ Steuer was aber in deutschland (entschuldigung) ein Nasenrammel ist.. also am besten den lieben Deutschen aus dem Forum bar bezahlen und der zahlt die Steuer (er weiß ja sowieso wieviel das in dem Fall ist)

Was die Garantie betrifft: Auch alles so wie Markus gesagt hat jedoch mit einem kleinen unangenehmen Zusatz! Wenn man außerhalb der Garantie ist kann man normalerweise keine Garantieverl. machen ... wenn man dennoch die chance bekommt sollte man sie nutzen!
Sollte man keine Garantieverl. bekommen schaut es z.b. beim Importieren fahrzeug so aus:

Importiertes Fahrzeug (2 Jahre und einen Tag alt = 1 Tag außerhalb der Garantie) => Kulanz (wenn man Glück hat) in diesem Fall wird man da aber ein Pech haben wenn man einen Motorschaden hat da die Kulanz über den Generalimporteur geht und dieser bei importieren Fahrzeugen keine Kulanz gibt!!!! - ist das Fahrzeug NICHT importiert hat man da wohl gute chancen...

Das ist aber der einzige Nachteil an der Sache...

Scirocco R 6gang / MJ2011 / EZ 03.2011, candy weiß, RNS 510, PDC, Spiegelpaket, Media In, Licht und Sichtpaket, FSE, MFA Premium, Xenon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
11.10.2011, 20:30
Beitrag #13
RE: Auto aus Deutschland importieren
Zum Kurzzeitkennzeichen:
Achtung! Fahrten ins Ausland auch EU sind mit Kurzzeitkennzeichen (gelbe Markierung!) verboten!!!!!! Kein Versicherungsschutz im Falle eines Falles!!!! Solche Fahrten sind rein rechtlich "Fahren ohne Versicherungsschutz"!
Was ihr benötigt ist ein Ausfuhrkennzeichen (rote Markierung!)
Genau genommen dürfen Kurzzeitkennzeichen nur für FZG- Abholung (vom Verkäufer) und Verbringung zur Zulassungsstelle innerhalb Deutschlands benutzt werden. Also auch keine Probefahrten usw. weiß nur kaum jemand!
Ihr solltet euch also davor hüten eure Kontoverbindung dafür herzugeben, denn damit alleine ist es nicht getan, da ihr so ganz nebenbei auch der Versicherungsnehmer seid. Ihr haftet! Nicht die Österreicher, die das Fzg im Heimatland dann auf sich zulassen.
Gruss, Niels

27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue
Schnell geradeaus fahren kann jeder. In der Kurve entscheidet sich ob Du fahren kannst! (Mein Vater: Motorradrennfahrer)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
12.10.2011, 16:52
Beitrag #14
RE: Auto aus Deutschland importieren
Tut mir leid wenn das jetzt etwas "scharf" rüberkommt, aber diese Behauptung fällt eindeutig in die Kategorie "Halbwissen" und ist leider Schwachsinn.

Ich weiß nicht wo und vorallem WANN du diese Information aufgeschnappt hast, aber es ist wohl schon ein bisschen her. Die EU-Richtlinie 1999/37/EG über die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten "ausländische" (und damit meine ich in erster Linie "innergemeinschaftlich") Zulassungen, ergo auch Kennzeichen, anzuerkennen haben. Soweit mal der Grundstein. Jetzt kann man natürlich völlig zu Recht behaupten, dass da noch eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht, da ja Kurzzeitkennzeichen keine "vollständige" Zulassung sind, da meines Wissens kein §57a-Prüfprotokoll vorzuzeigen ist (in Deutschland heißt das meines Wissens HU & AU <-- Quelle: http://www.strassenverkehrsamt.de)
In der Tat gab es diese Rechtsunsicherheit auch in der Praxis. Da die Richtlinie 1999/37/EG den Fall der "dauerhaften Verbringung ins Ausland", sprich den Import/Export (je nach Blickwinkel) nicht abdeckt bzw. nicht explizit regelt, wurde von der EU eine "Erläuternde Mitteilung" ausgegeben, um genau dieses Problem rechtsgültig zu lösen. Diese erläuterende Mitteilung (insbesondere Punkt 4 bzw. 4.2) regelt eindeutig, dass man mit deutschen Kurzzeitkennzeichen in einem anderen Mitgliedsstaat unterwegs sein darf. Ich habe zu meinen Kurzzeitkennzeichen auch eine grüne Versicherungskarte vom Händler dazubekommen, woraus sich mit Logik allein schon ableiten lässt, dass deutsche Ämter durch Vorweisung einer nennen wir es mal "staatsübergreifenden Haftpflichtversicherung" der Nutzung außerhalb Deutschlands implizit zustimmen, denn ein Kennzeichen gilt als Versicherungsnachweis bzw. die Ausgabe des Kennzeichens als "Anerkennung" der Gültigkeit einer Versicherung.

Soweit mal dazu. Selbst wenn jetzt argumentiert wird, dass eine EU-Richtlinie von einem Staat nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wird und daher ungültig ist, gilt grundsätzlich mal "EU-Recht über nationalem Recht". Man kann diesen Staat dann sogar vor dem Europäischen Gerichtshof auf Schadenersatz klagen, wenn einem aus der Versäumnis der fristgerechten Umsetzung ein Schaden entstanden ist.
Und selbst wenn man das anzweifelt (was meiner Meinung nach dann schon recht absurd ist), gibt es im konkreten Fall Deutschland-Österreich schon seit ca. 1979 ein bilaterales Abkommen, dass Kennzeichen des anderen Landes anerkannt werden. Aus "anerkannt" lässt sich irgendwie auch schon ableiten, dass ein Versicherungsschutz anerkannt wird.

Um jetzt auf die Österreicher zurückzukommen, vor denen man seine Kontonummer hüten muss... sobald eine grüne Versicherungskarte vorweisbar ist, GILT die Versicherung in allen Ländern, die auf der Karte nicht durchgestrichen sind! (Und da sind einige "Exoten" dabei) "Fahren ohne Versicherungsschutz" ist somit eine eindeutig falsche Behauptung. Wenn ich die Person also kenne und leiden kann, hätte ich keine Bedenken meine Kontonummer dafür herzugeben, da man im Endeffekt nur als "Finanzintermediär" agiert. Es sei denn dein Beitrag war in der Hinsicht motiviert, dass du nicht-Deutschen den Zugang zum deutschen Gebrauchtwagenmarkt missgönnst, wovon ich nicht ausgehe bzw. dir keineswegs unterstellen will ;)

Einfachster Fall bleibt aber wohl weiterhin, den Händler um die Beschaffung der Kennzeichen zu bitten (inkl. grüner Versicherungskarte), was in der überwiegenden Mehrheit der Fälle wohl auch kein Problem darstellt, denn der will ja was verkaufen.

Ich hoffe damit sind alle Unklarheiten beseitigt.

Scirocco 2.0 TSI 6-Gang | MJ 2010 | Rising Blue | 19" Lugano | Xenon | RNS 510 Dynaudio | Multifunktionslenkrad | FSE Premium | MFA+ | GRA | PDC | Winterpaket | Spiegelpaket | KW Variante 1 | H&R Spurplatten
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
12.10.2011, 18:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2011 18:55 von Wiesel.)
Beitrag #15
RE: Auto aus Deutschland importieren
Halbwissen?
Nun zum 1. habe ich mehrere Jahre als Automobilverkäufer für BMW gearbeitet und zum anderen bin ich seit mehreren Jahren in der Versicherungsbranche tätig.
Bevor hier was in den falschen Hals kommt. Der Oberbegriff nennt sich "Überführungskennzeichen". Hierbei wird zwischen "Kurzzeitkennzeichen" und "Ausfuhrkennzeichen" unterschieden. Für die "Kuzzeitkennzeichen" (gelbe Markierung) benötigst du eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) eines Versicherers. Diese erhälst Du aber nur wenn dein Wohnsitz innerhalb Deutschlands liegt. Sie sind 5 Tage gültig. Sie sind lediglich für Überführungen innerhalb Deutschlands! Der Beitrag für diesesKuzzeitkennzeichen muss meißt sofort bar gezahlt werden und wird mit dem späteren Versicherungsbeitrag verechnet, wenn der Kunde das FZG dann über diese Versicherungsgesellschaft endgültig zuläßt (in Deutschland wohl bemerkt!) Bei diesen gibt es gar keine grüne Versicherungskarte!!! Eine solche kann nämlich nur ausgestellt werden, wenn ein Versicherungsvertrag zu stande kommt!
Was du widerum meinst sind die "Ausfuhrkennzeichen oder auch Exportkennzeichen". Diese haben eine rote Markierung. Man erhält sie nur bei den Zulassungsstellen in Deutschland über spezielle Versicherer. Hier entsteht auch ein Versicherungsvertrag und es gibt auch eine grüne Versicherungskarte. Nur mit diesen darf ein Fahrzeug die Landesgrenze überfahren, wenn es überführt werden soll! Es bleibt also dabei: Mit einem Kurzzeitkennzeichen darf ich keine Überführung ins Ausland vornehmen! Auch innerhalb der EU nicht! Dafür benötigt ihr nunmal ein Überführungskennzeichen!!!
Ich hoffe ich konnte das nun hinreichend klären!
Gruss, Niels
Ich meinte natürlich "Ausfuhrkennzeichen" ´nicht Überführungskennzeichen, das ist ja nur der Oberbegriff.
Boah, ich werde selber schon ganz rasschelig bei den verschiedenen Begriffen. Ist mal wieder amtsdeutsch!
Gruss, Niels

27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue
Schnell geradeaus fahren kann jeder. In der Kurve entscheidet sich ob Du fahren kannst! (Mein Vater: Motorradrennfahrer)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.10.2011, 13:01
Beitrag #16
RE: Auto aus Deutschland importieren
Sorry wenn ich da nochmal nachhake...

Natürlich kenn ich mich mit deutschen Kennzeichen nicht so gut aus wie ein Deutscher in der Versicherungsbranche, das bestreite ich auch garnicht.
Nur um das gleich mal zu klären:
Es gibts in der Kategorie der Überführungskennzeichen zwei Arten, nämlich das Kurzzeitkennzeichen (gelbe Markierung und 5 Tage Gültigkeit) und das Ausfuhrkennzeichen (rote Markierung und ??? Gültigkeit), richtig?

Der Punkt, um den es mir geht, ist dass man mit gelber Markierung + grüner Karte sehr wohl ins Ausland (also im konkreten Fall mit deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Österreich) darf, also eine Versicherungsdeckung hat. Ich lese aus deinem Beitrag heraus, dass deiner Meinung nach gelbe Kennzeichen + grüner Karte in der Kombination nicht möglich sind, richtig?

Falls dem so ist, muss ich dir leider nochmals widersprechen, da ich beim Import meines Rocco's vom Händler gelbe Kennzeichen und eine grüne Versicherungskarte bekommen habe. In meinem Freundeskreis kenne ich mittlerweile 4 weitere Fälle, wo Auto's von deutschen Händlern mit gelben Kennzeichen nach Österreich überführt wurden (aus Braunschweig, Altötting, Stuttgart, irgendwo in der Nähe von Kassel und einmal im Bereich Münster oder sowas Nixweiss)
Jedes Mal wurde der Händler gebeten, Kennzeichen für den Export nach Österreich zu beschaffen. In 4 Fällen wurden sofort gelbe Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Ein einem Fall wollte ein Händler rote Kennzeichen besorgen und hat gemeint das kostet dann aber mehr, weil er HU & AU machen muss. Es wurde dann nochmal nachgefragt, warum keine gelben Kennzeichen möglich wären, und im Laufe des Gesprächs hat sich herausgestellt, dass der Händler dachte das Auto wird in die Schweiz exportiert. sinngemäßes Zitat: "Achso, nach Österreich ist das ja kein Problem, dann bekommen sie gelbe Kennzeichen"

Wenn du mal im Google nach "Kurzzeitkennzeichen grüne Karte" suchst, gibt es sogar Anbieter, die dir diese Kombination zur Online-Bestellung anbieten! So wie ich das verstanden habe, übernehmen die dann die Sache mit der eVB-Nummer für dich.

Dann hab ich noch etwas "offizielleres" gefunden, falls die Seriösität der Online-Angebote fraglich erscheint: http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=...1&_lang=de
Im Endeffekt steht dort das selbe wie in meinem Beitrag oben. Deswegen verweise ich NOCHMAL auf die "Erläuterende Mitteilung" der EU in Verbindung mit 1999/37/EG.

Also solange meine Annahme von oben stimmt, und es nur EINE ART von gelben Kurzzeitkennzeichen (5-Tage Gültigkeit) gibt, wüsste ich nicht was noch dagegen spricht.
Ich bleibe dabei, man darf mit gelben Kennzeichen innerhalb der EU fahren und es ist nicht "Fahren ohne (Haftpflicht-)Versicherung".

Falls es aus der EU rausgehen soll, dann natürlich rote Kennzeichen, da bin ich bei dir!

Scirocco 2.0 TSI 6-Gang | MJ 2010 | Rising Blue | 19" Lugano | Xenon | RNS 510 Dynaudio | Multifunktionslenkrad | FSE Premium | MFA+ | GRA | PDC | Winterpaket | Spiegelpaket | KW Variante 1 | H&R Spurplatten
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.10.2011, 20:43
Beitrag #17
RE: Auto aus Deutschland importieren
Kann mich BlueRocco da nur anschließen ... mehr kann man dazu eig. garnicht mehr sagen Wink
UND SELBST WENN... für alle denen 20-50 euro einfach scheißegal sind (das sind wohl die meisten wenns um die Überstellung eines 20-40k Fahrzeugs geht) der nimmt halt einfach rote ... was sagst zu der Lösung ? =P

Aber Lösung hin oder her - gelbe Kennzeichen sind in diesem Fall völlig ausreichend - der einzige Vorteil den ein Österreich damit eventuell hat ist dass diese (so hab ichs im Hinterkopf) 10 Tage gelten, oder 15 da bin ich mir nicht mehr ganz sicher.
Das wars dann aber auch schon....

Scirocco R 6gang / MJ2011 / EZ 03.2011, candy weiß, RNS 510, PDC, Spiegelpaket, Media In, Licht und Sichtpaket, FSE, MFA Premium, Xenon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.10.2011, 20:49
Beitrag #18
RE: Auto aus Deutschland importieren
Noch einmal: Es gibt bei einem Kurzzeitkennzeichen (gelbe Markierung, 5 Tage Gültigkeit!) keine grüne Versicherungskarte!
Eine grüne Versicherungskarte kann nur ausgestellt werden, wenn ein Kfz Vertrag zustande gekommen ist! Es geht nicht!!!!! Welche Vertrags Nr. soll ich denn da eintragen? Mann, ich bin AXA und DBV Agenturist. Das ist mein tägliches Geschäft. Davor war ich veid er Allianz. Keine Ahnung was ihr da augehändigt bekommt. Ist mir auch egal. Macht was ihr wollt. Übrigens noch was: Nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) darf dir ein Kfz-Händler überhaupt keine grüne Versicherungskarte ausstellen. Das dürfte er füher mal, als es auch noch Doppelkarten gab. Heute müßte er dann gleichzeitig noch Versicherungsmann sein und eine Ausbildung und Prüfung nachweisen.
Ich sag es noch ein letztes Mal: Nur bei einem Ausfuhrkennzeichen (rote Markierung), kann überhaupt eine grüne Versicherungskarte ausgestellt werden, weil nur da ein Kfz Vertrag zustande kommt. Das Kennzeichen ist maximal 1 Jahr gültig! Und diese Verträge werden nur von ganz wenigen Versicherern gemacht. Sitzen eigentlich direkt bei den Zulassungstellen.

27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue
Schnell geradeaus fahren kann jeder. In der Kurve entscheidet sich ob Du fahren kannst! (Mein Vater: Motorradrennfahrer)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.10.2011, 21:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2011 21:08 von shock.)
Beitrag #19
RE: Auto aus Deutschland importieren
Ok... dann häng dich an deiner Versicherungskarte auf - Grundsätzlich müsstest nur mal die EU Verordnung lesen die Markus gepostet hat... aber für dich such ich den Absatz natürlich sogar raus =)

"Außerdem muss das Fahrzeug haftpflichtversichert sein (3), und es empfiehlt sich für den Halter, als Versicherungsnachweis
die „Grüne Karte“ mitzuführen (4). Allerdings gilt nach Unterzeichnung des multilateralen
Übereinkommens (5) durch alle Mitgliedstaaten (sowie Andorra, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz) das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs als Versicherungsnachweis. So können Kraftfahrzeuge mit
einem Kennzeichen eines der Unterzeichnerstaaten in allen anderen Unterzeichnerstaaten freizügig verkehren,
ohne beim Grenzübertritt auf das Bestehen einer Haftpflichtversicherung kontrolliert zu werden.Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Fahrzeug legal in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen: mit einem Händlerkennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen."

So... hier steht ja schon schwarz auf weiß EMPFIEHLT .. also selbst wenn ... niemand hat was davon gesagt dass man die braucht =P (lesen bildet)

Ich glaube mehr braucht man wirklich nicht mehr dazu sagen? Eventuell solltest einfach selber nochmal nachlesen? =)

Scirocco R 6gang / MJ2011 / EZ 03.2011, candy weiß, RNS 510, PDC, Spiegelpaket, Media In, Licht und Sichtpaket, FSE, MFA Premium, Xenon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
14.10.2011, 21:35
Beitrag #20
RE: Auto aus Deutschland importieren
Oh, Mann Jungs! Ich könnte Dir bei einem Kurzzeitkennzeichen keine grüne Versicherungskarte aushändigen! Das kann keiner! Weil kein Kfz Vertrag geschlossen wurde!!!!!! jetzt kapiert? Wird dir also eine grüne Versicherungskarte ausgehändigt, dann kann es sich nicht um ein Kurzzeitkennzeichen handeln sondern nur um Ausfuhrkennzeichen! Ist das so schwer zu verstehen?

Mal zum Ablauf wie es normaler Weise läuft (wohl gemerkt bei einem Kurzzeitkennzeichen!):
Ein Kunde bzw. Interessent findet ein Fahrzeug z.B. in Mannheim und will das kaufen und hochholen (Sitze in der Nähe von Bremen). Er fordert bei mir ein ein eVB (elektonische Versicherungsbestätigung) an für ein Kurzzeitkennzeichen, damit er das Fahrzeug von Mannheim nach Bremen überführen kann. Jetzt muss ich abwägen, ob ich dem Interessenten / Kunden vertraue, dass er das Fahrzeug auch hinterher, wenn er es oben hat, auch über meine Agentur versichert. Mein Agenturkonto wird pro ausgestellter Kurzzeit eVB mit 100,- € belastet, wenn der Kunde das Fahrzeug nachher nicht über mich zuläßt / versichert! Für die endgültige Zulassung benötigt er eine weitere eVB von mir.
Ihr glaubt also bitte nicht, dass es jemanden gibt, der das macht oder? Unabhängig davon ob es nach neuesten EU Richtlinien vielleicht sogar geduldet bzw. erlaubt wäre.
Und zum allerletzten Mal: Erhälst du eine grüne Versicherungskarte ist es kein Kurzzeitkennzeichen! (Außer sie ist einfach blanko oder mit Daten gefakt, aber dann kannst du sie auch gleich in den Mülleimer werfen!) Auf der grünen Versicherungskarte steht neben den Daten des Halters, das Kennzeichen, die Versicherungsgesellschaft und ausstellende Agentur und die Vertrags Nr. und eine solche gibt es bei der Ausstellung einer eVB für ein Kurzzeitkennzeichen nunmal nicht! Nur wenn auch ein Versicherungsvertrag / Versicherungsschein von der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde, kann auch eine grüne Versicherungskarte ausgehändigt bzw. erstellt werden. Vorher nicht!
Glaubt es oder laßt es bleiben. Mir egal!

27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue
Schnell geradeaus fahren kann jeder. In der Kurve entscheidet sich ob Du fahren kannst! (Mein Vater: Motorradrennfahrer)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 



 


Kontakt | ScIROCco Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Impressum | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation | Usermap