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Fahrwerkseintragungen in Österreich
12.08.2011, 12:52
Beitrag #31
RE: Fahrwerkseintragungen in Österreich
Hmmm... ich frage mich nur, was der Sinn vom Laminieren sein soll Nixweiss

Scirocco 2.0 TSI 6-Gang | MJ 2010 | Rising Blue | 19" Lugano | Xenon | RNS 510 Dynaudio | Multifunktionslenkrad | FSE Premium | MFA+ | GRA | PDC | Winterpaket | Spiegelpaket | KW Variante 1 | H&R Spurplatten
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12.08.2011, 15:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.08.2011 15:05 von Andreas.)
Beitrag #32
RE: Fahrwerkseintragungen in Österreich
(12.08.2011 12:52)BlueRocco schrieb:  Hmmm... ich frage mich nur, was der Sinn vom Laminieren sein soll Nixweiss

Ich werde berichten sobald das Gerät wieder funktioniert und ich den Typenschein habe Wink

______

So habe jetzt dieses laminierte Teil bekommen ... ist nur ein Zusatzblatt, vorne das Foto und hinten die Veränderungen, muss immer mitgeführt werden.
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05.04.2013, 18:32
Beitrag #33
Fahrwerkseintragungen in Österreich
Gibt es Hoffnung für uns Leidende?;)



Beitrag von VW-Page.at


User xxx wrote:
Aufgrund meines Studiums u dem Interesse mit dem ganzen Tieferlegungsg'schichtln habe ich ein bisschen ein Verständnis was das ganze betrifft.

BTW: Die UVS Erkentnis ist in Rechtskraft erwachsen, die Beschwerdeführerin darf nun offiziell mit 8,5cm herumcruisen.

Und das ganze muss man eher von der juristischen Sicht betrachten als mit der technischen. Natürlich kann man sagen, unter 11cm Gefährdung, Ölwanne bla bla...doch die Fahrzeuge welche ab Werk uter 11 sind stellen keine Gefahr da?? Gleichheitssatz? Nicht wirklich nachvollziehbar...

doch der Weg wie man zum Recht kommt ist ein anderer. Und zwar folgendermaßen:

Zum Erlass: Dieser ist eine interene Verwaltungsverordnung u für uns Rechtsunterworfenen nicht verbindlich. Der Erlass aus dem Jahre 2000 schreibt diese 11cm vor. Da dieser Erlass verwaltungsintern gültig ist, müssen die div LaREG und der TÜV (da weisungsgebunden) sich daran halten u dürfen nix unter 11cm eintragen/genehmigen.

Wie gesagt, für uns NICHT gültig! Für uns einschlägig ist das KFG, diese besagt, dass ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sein muss, die Beschreibung hierzu findet man lt KFG in div Verordnungen

Eine Vo davon, die die Prüf und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV), listet weiter unten folgendes auf:

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung = schwerer Mangel = nicht verk u betriebssicher

Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7cm ohne entsprechende Genehmigung = Gefahr im Verzug = nicht verk u betriebssicher

Was ist nun mit unter 11 cm-9cm? Kein leichter Mangel = Fahrzeug ist lt dieser Verordnung Verk. u betriebssicher!!

Ergebnis: VO (für uns gültig): 9cm verk u betriebssicher; Erlass: nicht unter 11cm?

Da hackts wo!!!



Zur UVS-E:

Der UVS sagt in seiner Erkenntnis, dass die FW Federn nur Austauschteile nach § 33 Abs 3 KFG sind (trotz lediglichen Teilegutachten) und daher einzutragen sind!!! Dem ist der 11cm Erlass wurscht ;)





Ich habe selbst schon erneut beim BMVIT angefragt, angeblich ist eine neue Regelung bis Ende März 2013 ausgearbeitet....mal sehen... 8|
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20.06.2013, 16:21
Beitrag #34
Fahrwerkseintragungen in Österreich
[Bild: anyzehys.jpg]
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20.06.2013, 17:33
Beitrag #35
RE: Fahrwerkseintragungen in Österreich
Echt jetzt? Also ich war gestern typisieren und der Ziviltechniker wusste nichts davon.
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20.06.2013, 17:45
Beitrag #36
Fahrwerkseintragungen in Österreich
Keine Ahnung;), aber wenn dann gelten die 8cm mit maximaler Beladung(höchstzulässiger Achslast).

Wie,was und blabla wäre mal interesannt weiß da einer was dazu?

Angenommen man hat ein Gewinde auf 8cm eingetragen, dreht es dann auf 9cm und es ist so bockhart des es mit max Beladung nicht unter 8cm kommt, ist das dann TÜV konform?;)
(Achtung Laie)
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20.06.2013, 20:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2013 20:44 von Alcarin.)
Beitrag #37
AW: Fahrwerkseintragungen in Österreich
Soweit ich weiß haben diese Gerüchte schon letztes Jahr begonnen.
Ich erinnere mich, dass damals erklärt wurde das gilt nur für Fahrzeuge die serienmäßig weniger als 11cm haben. Wenn man da nämlich was am Fahrwerk ändert, dann gilt für diese Fahrzeuge theoretisch wieder 11cm, obwohl sie serienmäßig schön weniger hatten.
Ich glaube diese "neue" Regelung bedeutet, dass bei Fahrwerksänderungen an KFZs, die serienmäßig weniger als 11cm haben nun 8cm gilt, was vorhin nicht so war, weil dann idiotischerweise wieder 11cm galten.

Wie gesagt, ich erinnere mich das so gehört zu haben. Ob das wirklich stimmt weiß ich nicht. Aber google liefert auch viele Ergebnisse (Foren etc.) die das gleiche sagen.
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03.07.2013, 20:42
Beitrag #38
RE: Fahrwerkseintragungen in Österreich
Ich denke jetzt ist es ganz offiziell

Hier der Link zur Selbstüberzeugung:

http://www.tuev.at/start/browse/de/Webse...-Fahrzeuge
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04.07.2013, 00:59
Beitrag #39
RE: Fahrwerkseintragungen in Österreich
Ja und. Das ändert genau gar nichts weil wenn ich mit meinen typisierten 11cm mit voller achslast zum TÜV fahre dann bin ich auch so ziemlich auf die 80 mm. Also meiner Meinung nach ist das totaler Schwachsinn und rein dafür da um uns noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen denn um die volle achslast zu erreichen bzw. diese zu überprüfen ist sicher mehr Aufwand von nöten als vorher Fahrer ins Auto zu sitzen und die Bodenfreiheit zu messen! Angry

PS: Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten
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05.07.2013, 18:51
Beitrag #40
RE: Fahrwerkseintragungen in Österreich
Naja, ein bekannter hat angeblich schon auf 8 getüvt, wüsste aber nicht dass das jetzt so ein Riesenaufwand war. Die Frage ist halt ob sich in jeder Aussenstelle der Prüfer so nen Aufwand macht.
Muss ihn da mal genauer fragen wie das abgelaufen ist
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