Bußgeldbescheid anfechten
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03.09.2012, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2012 19:22 von mostwanted89.)
Beitrag #1
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Bußgeldbescheid anfechten
Hallo zusammen,
folgendes passierte vor etwa 5 wochen: in der Sekunde als ich einen Roller am (zügig) überholen war, seh ich, dass weiter vorne die Grünen stehen und lasern.. Wurde natürlich rausgezogen, abzüglich Toleranz sinds noch 127km/h so der gerade erhaltene Bußgeldbescheid. Gibts erfahrungsgemäß irgendeine Chance den Bescheid anzufechten? Befand mich im Spurwechsel, Überholvorgang oder sonstige Ausreden? Ich weiß deutlich einfacher und vernünftiger ist langsamer zu fahren, würde mich trotzdem freuen wenn mir jemand helfen könnte. Liebe Grüße Scirocco 2.0 TSI /// DSG / Dark Maroon / R-Front / 19" Lugano / Thread |
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03.09.2012, 19:31
Beitrag #2
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Es wäre noch hilfreich wenn du uns mitteilen könntest wieviel km/h erlaubt war an dieser Stelle.
Grundsätzlich ist es eher ungünstig, wenn man direkt rausgewunken wird- da hat man dann nicht mehr die Möglichkeit zu sagen, dass man nicht gefahren ist. Könntest natürlich einen Verkehrsrechtanwalt einschalten, aber ich denke die Chancen stehen nicht so gut für dich. |
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03.09.2012, 19:46
Beitrag #3
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Normale Landstraßenbegrenzung ohne spezielle Geschwindkeitsbegrenzung also 100km/h. Sind dummerweiße halt trotz gerade mal 7km/h über Punktegrenze schon 3 Punkte..
Kennt jemand die Aussichten mit Rechtsanwalt? Scirocco 2.0 TSI /// DSG / Dark Maroon / R-Front / 19" Lugano / Thread |
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03.09.2012, 19:53
Beitrag #4
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
frag doch mal bei den ADAC-Juristen nach
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03.09.2012, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2012 20:01 von Martin der Moardin.)
Beitrag #5
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Sorry, auch wenn ich wieder ne Diskussion lostrete, aber ich verstehe nicht wieso man sowas anfechten muss!?
Du hast nen Roller überholt. Ein Roller fährt maximal 80. Da hätteste den noch locker mit 100 überholen können. Fakt ist, du hast dich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten und wurdest erwischt und zweifelst hier zumindest auch nicht an der Richtigkeit der Messung. Dafür muss man nunmal den Kopf hinhalten. Ich will nicht den Moralapostel spielen - das bin ich bei Gott selber nicht - aber wenn man mich mal wieder erwischt, dann stehe ich dafür auch gerade und kann den Fehler vor mir selbst verantworten. Durch solche Widerspruchsverfahren entstehen nur Kosten, die ich dann im Zweifelsfall selber tragen kann. Dann Zahl ich lieber das Bußgeld und kassiere evtl fällige Punkte. So und jetzt zerreißt mich! Ist bloß meine Meinung... Viele Grüße Martin --------- Ostermontagstreffen 2013 in Rheine --------- Mein VW Scirocco 2,0 TSI im Showroom |
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03.09.2012, 20:09
Beitrag #6
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Die Meinung steht Dir vollkommen zu recht zu. Aus diesem Grund auch der letzte Satz in meinem Anfangspost. Trotzdem wollte ich nachfragen wie die Chancen stehen.
Scirocco 2.0 TSI /// DSG / Dark Maroon / R-Front / 19" Lugano / Thread |
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03.09.2012, 20:09
Beitrag #7
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Also, ich halte es nur sinnvoll zum Juristen zu gehen wenn man eine dem entsprechende Versicherung hat. So kann man es ja mal versuchen, es gibt viel Lücken im deutschen Rechtssytem. Wenn du keine Versichrung hast, würde ich nur mal ein Anfrage starten, wenn die nicht gut ist, lass es und zahl die Strafe.
Aber, wie gesagt. Anfragen würde ich auf jeden Fall. Signatur max. 600x110 |
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03.09.2012, 21:10
Beitrag #8
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Bei solchen Dingen sehe ich das wie mein Vorredner. Fragen kostet nichts, vielleicht lohnt es sich dies anzufechten. Ich muss zugeben, wenn ich ein Fahrzeug vor mir überhole gebe ich auch lieber ein bisschen zu viel Gas und komm entspannt vorbei bevor es noch eng wird. Wenn man es dann nicht mehr schafft die Geschwindigkeit zu reduzieren ist das naturlich nicht in ordnung, aber möglicherweise in diesem Fall erlaubt?!? Wir wissen es anscheinend nciht würde mich aber auch interessieren.
Also mach dich mal schlau Gruß Benni 35 mm H&R Federn | Leistungssteigerung PS+NM > Rocco 'R' | Individueller Auspuff mit Downpipe und 200 Zellen Kat | Embleme gecleant |
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03.09.2012, 22:40
Beitrag #9
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Ausreden gibts keine, beim Überholmanöver darf man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschreiten.
Die Messung anzweifeln kann man immer, die Frage ist halt, wo du exakt gemessen wurdest. Ich nehme an, dass du nicht direkt auf die Bremse gelatscht bist als du vor dem Auto eingeschert bist. Daher kann es durchaus sein, dass die dich ganz regulär gemessen haben. Außerdem werden die dich in einiger Distanz gelasert haben, was den möglichen Fehler auf die Messung durch das Einscheren relativ klein hält. Außerdem wird der Beamte einfach sagen er habe dich ganz regulär gemessen. Wenn nicht zufällig ein Bild erstellt worden ist, was ich nicht glaube wirst du damit also keinen Erfolg haben. Die Einzige Möglichkeit wäre glaubhaft zu machen, dass der Überholte verbotenerweise beschleunigt hat und du aus der Situation heraus schneller fahren musstest. Dies ist dann aber auch erstmal zu beweisen. Steh lieber dazu, Zahl die Knete und trags wie ein Mann. |
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04.09.2012, 06:15
Beitrag #10
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Wenn du gleich rausgeholt wurdest, durftest du doch durch den Laser schauen? Dann sagtest du sicher ja?
Grün, 170-er Diesel, DCC, Winterpaket, Sicht-Licht-Spiegelpaket, GRA, RCD510 zurückFernseher. In Juni 2010. seit 30.08.2012 Xenon |
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