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mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
06.06.2012, 09:47
Beitrag #1
mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Hallo,

Ich bin italienischer Staatsbürger (Südtiroler) und dementsprechend hat mein Rocco auch eine italienische Zulassung.
In Italien gibt es keine Möglichkeit etwas in den Fahrzeug einzutragen;
sprich jede Modifikation (Fahrwerk, Stabi usw...) ist nirgends vermerkt.
Das Gesetz verbietet zwar eigentlich so ziemlich jede Modifikation, aber es gibt ettliche Grauzonen, die man als Tuner ausnutzen kann (Teile mit CE Zulassung, dem original entsprechendes Teil...).

Außerdem wird, wenn man es nicht übertreibt und die Teile ein TÜV-Gutachten haben meistens Gnade vor Recht geübt.
(Das deutsche TÜV Gutachten hat in Italien rechtlich allerdings absolut keine Gültigkeit)

Was passiert, wenn ich mit meinem Auto ins Ausland fahre und dort angehalten werde.
Kontrollieren zb. Deutsche oder Kroaten meinen italienischen Fahrzeugschein?

Reicht es aus, wenn der Wagen "Tüv-Konform" ist, sprich die Landesregelungen einhält.
Wie gesagt, eingetragen ist bei mir im Fahrzeugschein nichts.

Beim TÜV in Deutschland hab ich auch schon angefragt, ob ich mir vom deutschen TÜV eine Art Abnahme machen lassen könnte
(also eine Bestätigung, dass meine Modifikationen dem deutschen Gesetz entsprechen).
Leider können die sowas nicht, weil ich einen italienischen Wagen habe.


Ein ähnliches "Problem" hättet ihr ja, auch zwischen Deutschland und Österreich:
Ein Wagen der in Deutschland auf 80mm Bodenfreiheit tiefergelegt ist, dürfte eigentlich ja nicht nach Österreich fahren, oder?
Oder sagen die Österreicher "ist wurscht" weil man es in Deutschland darf und der Wagen/Halter Deutscher ist?


Ich frage deshalb weil ich ca 10-15 mal im Jahr entweder in Deutschland, Österreich oder Kroatien bin...


Gruß, Benni

Mein Rocco:
http://www.iroc-forum.de/showthread.php?tid=23233
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06.06.2012, 10:22
Beitrag #2
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die deutsche Polizei dir nichts kann....
Wir fahren jedes Jahr mit Schweizer Autos zur Tuningworld und uns haben die noch nie rausgezogen, eben vielleicht desshalb?! (so ist zumindest unsere Überlegung)

Klar, wenn deine Bremsen futsch sind oder ähnlich sicherheitsrelevante Teile bekommste sicher Probleme, aber denke nicht wegen nem Fahrwerk.

Du darst ja auch kurzfristig mit einem türkischen Führerschein auf unseren Straßen fahren und der ist sicher nicht Deutschland konform Tongue

Aber wie gesagt, Wissen ist das nicht, nur Vermutungen

ehemals Rocco 2.0TSI K04 Umbau -> 330 PS
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06.06.2012, 10:58
Beitrag #3
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
da kam mal eine dokumentation über ein tuning treffen...deutscher golf fahrer in österreich von der polizei rausgenommen worden und durfte nicht weiterfahren bis er die bude hochschraubt...ich denke wenns nix extremes ist wie eben asphaltkratzer oder so dann halten die dich auch nicht an

Stay Hungry ! Stay Foolish !
Seat Leon FR (5F) 1.8 TSI DSG
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06.06.2012, 11:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2012 12:39 von Sci-Rossi.)
Beitrag #4
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Was diese Grenz-Rechts-Thematik betrifft, so habe ich in diesem Jahr bei der TWB mal die Rennleitung gefragt was ausschalggebend ist für eine Fahrtüchtigkeit des Autos und welches Recht anzuwenden ist.

Die Aussage in Kurzform:

- Kfz entspricht den Bestimmungen des Heimatlandes (also da wo zugelassen)
- keine Veränderung zu den Eintragungen, Bescheinigungen vor der Reise vorgenommen
- keine Gefährdung im Reiseland

dann bleiben Papier Schlüssel und alles beim der sie hat, also keine Strafe etc zu erwarten.

Anders verhält sich das bei Abweichungen der Papiere zum tatsächlichen Zusatnd des Kfz bei der Kontrolle.

So wird es auch im Beispiel von Bones gewesen sein. (ich nehme das jetzt einfach mal an)
- zur Veranschaulichung -
Ein Fahrzeug hat ein Gewinde mit einer TÜV Eintragung in D, wobei eine Tieferlegung von 60 mm abgenommen ist. Weil er aber in Österreich unbedingt Maulwürfen bei der Arbeit helfen will hat er sein Gefährt auf 80 mm nach untern geschraubt. Bei der Kontrolle wurde durch vermessen der Höhe und Vergleich zu den Eintragungen diese Differenz bemerkt. Folge - EIN nicht abgenommenes Fahrzeug -ABE erloschen, oder Eintragungszustand herstellen und dann weiterfahren.

Reichen also in Italien die Mitführung der ABE´s oder anderer Dokumente nach der Rechtssprechung aus, und das Auto hat sonst nichts verändert, kann Dir deswegen keiner was.

Gruß Marcel

[Bild: rossin.jpg]

- Don´t look with your fingers -
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06.06.2012, 11:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2012 11:57 von INeedNOS.)
Beitrag #5
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
(06.06.2012 10:22)Caveman8 schrieb:  Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die deutsche Polizei dir nichts kann....
Wir fahren jedes Jahr mit Schweizer Autos zur Tuningworld und uns haben die noch nie rausgezogen, eben vielleicht desshalb?! (so ist zumindest unsere Überlegung)

Klar, wenn deine Bremsen futsch sind oder ähnlich sicherheitsrelevante Teile bekommste sicher Probleme, aber denke nicht wegen nem Fahrwerk.

Du darst ja auch kurzfristig mit einem türkischen Führerschein auf unseren Straßen fahren und der ist sicher nicht Deutschland konform Tongue

Aber wie gesagt, Wissen ist das nicht, nur Vermutungen

sehe ich komplett anders: wenn ein Führerschein nicht "konform" ist, weil man ihn im Ausland z.B. beim Haareschneiden mitkaufen kann, dann ist er mit Sicherheit in Dtld. nicht gültig. In China z.B. werden unsere Führerscheine auch nicht direkt anerkannt. Da muss erst eine Nachschulung machen. Und was das Tuning anbelangt: wo kein Kläger da kein Richter. Wenn Du nicht gerade mit einem Radical um die Ecke kommst, dann wird sich die Polizei eh nicht für Dein Auto interessieren. Rein rechtlich können Sie Dir aber die Kiste fest setzen, bis sie TÜV-konform ist. Dazu müsste man aber schon an die größte aller Arschgeigen bei der Rennleitung geratenWink

Scirocco 2,0 TSI ist verkauftFahne
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06.06.2012, 14:07
Beitrag #6
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Diese Thematik wird auch von den Beamten vor Ort etwas frei ausgelegt.
Wohne auch direkt in einer Grenzregion zu Frankreich, dort gibts ja deutlich weniger Beschränkungen als bei uns...was da manchmal hier in Deutschland rumfährt...
Unterbodenbeleuchtung an, 100er Roller teilweise ohne Kennzeichen, komplett ausgeräumte AGAs (die du schon zwei Orte weiter hörst), Kaugummisammler usw...wie oft sehe ich diese Typen in Kontrollen ohne jegliche behelligung durchfahren und mein Auto wird wegen anderen Felgen angehalten -.-

*DevilDriver*
FTS | Edel01
[Bild: edel01.gif]
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06.06.2012, 16:56
Beitrag #7
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
(06.06.2012 11:45)INeedNOS schrieb:  
(06.06.2012 10:22)Caveman8 schrieb:  Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die deutsche Polizei dir nichts kann....
Wir fahren jedes Jahr mit Schweizer Autos zur Tuningworld und uns haben die noch nie rausgezogen, eben vielleicht desshalb?! (so ist zumindest unsere Überlegung)

Klar, wenn deine Bremsen futsch sind oder ähnlich sicherheitsrelevante Teile bekommste sicher Probleme, aber denke nicht wegen nem Fahrwerk.

Du darst ja auch kurzfristig mit einem türkischen Führerschein auf unseren Straßen fahren und der ist sicher nicht Deutschland konform Tongue

Aber wie gesagt, Wissen ist das nicht, nur Vermutungen

sehe ich komplett anders: wenn ein Führerschein nicht "konform" ist, weil man ihn im Ausland z.B. beim Haareschneiden mitkaufen kann, dann ist er mit Sicherheit in Dtld. nicht gültig. In China z.B. werden unsere Führerscheine auch nicht direkt anerkannt. Da muss erst eine Nachschulung machen. Und was das Tuning anbelangt: wo kein Kläger da kein Richter. Wenn Du nicht gerade mit einem Radical um die Ecke kommst, dann wird sich die Polizei eh nicht für Dein Auto interessieren. Rein rechtlich können Sie Dir aber die Kiste fest setzen, bis sie TÜV-konform ist. Dazu müsste man aber schon an die größte aller Arschgeigen bei der Rennleitung geratenWink

Darfst aber als Türke mit türkischem Führerschein bei uns fahren, bei nem Kumpel waren es 3 Monate bis zur Umschreibung. Zur Prüfung musste Er anfahren, auf 20 km/h beschleunigen und wieder aussteigen -> bestanden Big Grin

Und mit dem Auto, wie gesagt Ausländer werden bei Tuning treffen "zufälligerweise" nie rausgewunken...

ehemals Rocco 2.0TSI K04 Umbau -> 330 PS
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07.06.2012, 09:04
Beitrag #8
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Also mein Auto ist ja auch nicht mehr ganz "Serie" Big Grin

Und in den ganzen 2 1/2 Jahren mit dem Rocco wurde ich noch nicht einmal angehalten, und ich war die letzen Jahre viel auf Tuning treffen und auch mal im Ausland ( Österreich & Italien ) unterwegs. Sprich ich hab schon ein paar Kontrollen gesehen.

Bei der TWB war auch eine kontrollstation auf der Straße, die Herren mit der Kelle in der Hand haben mein Auto nur angeschaut und ich durfte weiter fahren.
Auch in Italien standen mehrmals Polizisten an den Straßen zum kontrollieren aber da hat auch niemand etwas gemacht.

Wundert mich eigentlich bei mir, ist ja doch bischen was verändert worden Smile

Aber wie schon mal gesagt sobald alles den regularien des Herkunftorten entspricht können ander Länder dir nicht anhaben,
außer du veränderst nachträglich noch etwas so das die Abnahme erlischt.

[Bild: imgp0301qqbr0faigz.jpg]
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07.06.2012, 10:09
Beitrag #9
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
Das blöde an der Geschichte ist, dass man in Italien eben gar nicht konform sein kann, weil es keine Eintragungen gibt.
Soll heißen, Tuning wird hier eigentlich nur toleriert, sofern man es nicht übertreibt auch nicht belangt.
Im Prinzip habe ich also keine Abnahme von gar nichts...

Mein Wagen entspricht eher den deutschen Regeln, allerdings halt ohne Tüv Eintragung.
Aber ich würde jede TÜV Prüfung anstandslos passieren...
Die Sache ist nur die: ich kann es nirgends eintragen lassen.

Wie gesagt in Italien ist Tuning eigentlich "Grauzone".

PS: ich habe ein Ministerialrundschreiben die bestimmte Veränderungen erlauben und explizit sagen, dass diese nicht eingetragen werden müssen.
Diese werde ich mal vorsichtshalber ins Auto legen. Wenn mich dann ein Deutscher oder Österreicher Polizist anhält, dann zeige ich ihm diese.
Er wird sie nicht verstehen und mich weiterfahren lassen.

Mein Rocco:
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08.06.2012, 09:13
Beitrag #10
RE: mit getunten Fahrzeug ins Ausland - Rechtliche Frage
(06.06.2012 16:56)Caveman8 schrieb:  Darfst aber als Türke mit türkischem Führerschein bei uns fahren, bei nem Kumpel waren es 3 Monate bis zur Umschreibung. Zur Prüfung musste Er anfahren, auf 20 km/h beschleunigen und wieder aussteigen -> bestanden Big Grin

Und mit dem Auto, wie gesagt Ausländer werden bei Tuning treffen "zufälligerweise" nie rausgewunken...

Moment, nochmal zum Mitschreiben
1. Anfahren
2. Beschleunigen auf 20
3. Aussteigen

fehlt da nicht was, oder werden die speziell darauf geschult aus fahrenden Wagen auszusteigen? Kaputtlachen

Der R ist weg Sad - Zeit für was Großes Wink
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