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Reiserecht-Frage
11.03.2011, 20:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2011 21:09 von Dome20.)
Beitrag #1
Exclamation Reiserecht-Frage
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe folgendes Problem:

Am 04.03.2011 habe ich über die Homepage [Name des Reisevermittlungsunternehmens] eine Reise gebucht.
Die ReiseANMELDUNG wurde zwar bestätigt aber die Reise an sich nicht, da die Reise auf Anfrage beim Veranstalter gebucht wurde.

Ich warte nun schon seit einer ganzen Woche auf eine verbindliche Reisebestätigung. Von [Name des Reisevermittlungsunternehmens] werde ich ständig nur damit vertröstet, dass Ihnen die Hände gebunden seien.
Nun will ich nicht länger warten und die Reise wieder Stornieren. Nun ist meine Frage - ist das ohne weiteres kostenfrei möglich?

Immerhin steht in dem Reiseanmeldungschreiben folgendes:
"Sehr geehrter Herr XXXX,
Ihre Reise wurde auf Anfrage gebucht. Diese Anfrage ist für Sie verbindlich und wird bei Bestätigung durch den Reiseveranstalter automatisch
zu einer Festbuchung. Eine Stornierung/Änderung der laufenden Buchungsanfrage ist gebührenpflichtig. Die Dauer der Anfrage kann 1-4
Werktage in Anspruch nehmen. Sobald Ihre angefragte Reise vom Reiseveranstalter bestätigt oder abgesagt wird, informieren wir Sie
umgehend per Email/Fax."


Nun... die 4 Werktage sind bereits rum und nichts ist passiert. Habe ich dann nicht automatisch das Recht die Reise zu stornieren bzw. sie nichtmehr anzunehmen?
Bei der Hotline des Reiseveranstalters nimmt übrigens kein Mensch ab.

In seinen AGB's steht nun folgendes:
"Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde
[Name des Veranstalters]
den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch R[Name des Veranstalters] zustande. Die Annahme erfolgt durch den
Zugang der schriftlichen Reisebestätigung von [Name des Veranstalters] beim Anmelder oder dem vermittelnden
Reisebüro."

Laut [Name des Reisevermittlungsunternehmens] kam aber noch keine schriftliche Bestätigung oder Reaktion seitens des Veranstalters.
Ist denn dann sowieso noch kein Vertrag zustande gekommen???

Würdet ihr mich bitte aufklären?
Ich habe mich so auf die Reise gefreut und jetzt warte ich schon seit einer Woche auf eine Antwort und bin gezwungen zuzusehen wie tagtäglich die Preise für die Reisen steigen.

Sad((((
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11.03.2011, 22:11
Beitrag #2
RE: Reiserecht-Frage
also ich kenn mich da auch nicht so gut aus, aber grundsätzlich hat man ein widerrufsrecht von mind. 14 tagen, also das müsste auf jeden fall noch gehen.
und wie du das auch schon gemeint hast, solange du doch noch keine schriftliche buchungsbestätigung, sondern nur ne auftragsbestätigung hast, ist für mich da noch kein vertrag geschlossen. von daher antrag widerrufen!

mfg

holger

"Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben." (Walter Röhrl)Pray
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11.03.2011, 23:57
Beitrag #3
RE: Reiserecht-Frage
(11.03.2011 22:11)Holch schrieb:  also ich kenn mich da auch nicht so gut aus, aber grundsätzlich hat man ein widerrufsrecht von mind. 14 tagen, also das müsste auf jeden fall noch gehen.
und wie du das auch schon gemeint hast, solange du doch noch keine schriftliche buchungsbestätigung, sondern nur ne auftragsbestätigung hast, ist für mich da noch kein vertrag geschlossen. von daher antrag widerrufen!

mfg

holger

Hi Holger....
ja, das mit dem Fernabsatzgesetz hatte ich auch bedacht... aber scheinbar ist da die rechtssprechung bei reisen anders :/ sagt zumindest google
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12.03.2011, 01:03
Beitrag #4
RE: Reiserecht-Frage
Ich denke, dass man KEINE 14 Tage Rücktrittsrecht hat! War damals bei meinem abgeschlossenden Vertrag fürs Festnetz das Selbe.

Wiederrum denke ich, dass ein Vertrag niemal einseitig ist.
Wenn Das Reisebüro also sagt, dass du mit der Buchung einen Vertrag geschlossen hast, kann das richtig sein. Nur hat das Reiseunternehmen ja auch gesagt, dass es 1-4 Tage dauern kann, bis die Reisebestätigung eingeht. Grundsätzlich haben die sich dann ja auch nicht an an die Abmachung gehalten.

Wenn du die Reise wirklich stornieren möchtest würde ich es im guten versuchen, da es rechtlich gesehen vll nicht möglich ist vom Vertrag zurückzutreten.

Guß

Benni

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12.03.2011, 01:50
Beitrag #5
RE: Reiserecht-Frage
Das ist ja alles nur Halbwissen, wie überall....

Ich würde versuchen, den Veranstalter anzumahnen und innerhalb von einer Frist (14 Tage) Dir die Unterlagen zuzusenden.
Ansonsten trittst Du von der Reise zurück. Natürlich wieder alles mit Einschreiben, Rückschein etc pp

Aber man muss bedenken, dass viele Unternehmen irgendwie zusammenhängen. Nicht das die sowas wie eine schwarze Liste führen.
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12.03.2011, 14:50
Beitrag #6
RE: Reiserecht-Frage
(12.03.2011 01:50)Thorsten schrieb:  Das ist ja alles nur Halbwissen, wie überall....

Ich würde versuchen, den Veranstalter anzumahnen und innerhalb von einer Frist (14 Tage) Dir die Unterlagen zuzusenden.
Ansonsten trittst Du von der Reise zurück. Natürlich wieder alles mit Einschreiben, Rückschein etc pp

Aber man muss bedenken, dass viele Unternehmen irgendwie zusammenhängen. Nicht das die sowas wie eine schwarze Liste führen.

Du weisst doch auch nichts und gibst deinen Senf dazu!
Wir wollen doch alle nur behilflich sein.

Anmahnen bringt wahrscheinlich auch nicht viel, da er ja von der Reise zurücktreten will! Und in 2 Wochen werden die wohl die Sachen besorgt haben.

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12.03.2011, 17:36
Beitrag #7
RE: Reiserecht-Frage
Ich hab ja auch nur geschrieben, was ich machen würde um (meiner Meinung nach) vernünftig und ohne große Kosten aus der Nummer rauszukommen.
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