"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
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23.01.2011, 05:46
Beitrag #1
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"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Mal ein ganz neues Thema..........
Ich dachte gestern, es gibt Dinge im Leben, die sind eigentlich ganz einfach, UND doch kann es schwer verständlich formulieren könnte nun so was wie "was ist gemeint" Rätzel sein WAS ist hier wohl mit Schreiben gemeint ???????????????? ------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfang des Schreiben Absender: Kreis ....Postfach......Stadt Empfänger: ....... ...................... Grundstück .....Moers, ....Strasse Gemarkung .....Flur 23, Flurstück 76 Veranstaltung an der .....am xx.xx.xxxx ---------------- Landschaftsrechtliche Befreiung ------------ Sehr geehrter Herr xxxxxx, das o.a. Vorhaben ist nach Feststellungs-Nr 2.3 III Nr.9 des Landschaftsplanes Wesel, Raum Mxxxx/Neukirchen-xxxxx verboten. Hiermit erteile ich Ihnen die Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr.2 des Getztes über Natur- schutz und Landschaftspflege (BNatschG) vom 29.07.2009 in der zur Zeit geltenden Fassung, das o.a. Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen auszuführen. Auflagen sind nicht erforderlich. Ende des Schreibens ------------------------------------------- Also, was will man da zum Ausdruck bringen??? lg Guido Lustig finde ich die Bez. (BNatschG)......= "beknatscht" das machen doch immer die kleinen 18-22jährigen Zicken bei ihren Freunden --- |
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23.01.2011, 09:33
Beitrag #2
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ich weiss liest sich langweilig und keiner versteht
WAS da wo toll/wichtig daran sein könnte Ich schreibe euch nach her was dazu Lg guido --- |
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23.01.2011, 09:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2011 09:44 von Pirella.)
Beitrag #3
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder?
Eigentlich verboten, erhält aber doch die Genehmigung/Befreiung! http://www.ustream.tv/channel-popup/decorah-eagles LG Petra |
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23.01.2011, 10:16
Beitrag #4
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Wobei die Befreiung auch eher schwammig ausgedrückt ist.
Finde ich Mein Blog! | Mein Showroom | Mein Haus (coming soon )
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23.01.2011, 10:37
Beitrag #5
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
(23.01.2011 09:42)Pirella schrieb: Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder? Hört sich ganz "normal" an, für Beamtendeutsch. Wenn es nicht verboten wäre, brauchte er auch keine "Genehmigung-Befreiung". |
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23.01.2011, 11:00
Beitrag #6
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Hat da einer ne Genehmigung für einen Gartengrill angefordert?
VW Scirocco 2.0 TSI in Rising Blue. |
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23.01.2011, 20:52
Beitrag #7
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ist doch logisch.
Du willst eine Veranstaltung vornehmen, die verboten ist. Du bekommst aber für diese verbotene Veranstaltung eine Befreiung. Darfst diese also durchführen. Zitat:§ 62 Bereitstellen von GrundstückenGanz einfach... und das schreibe ich ohne Ironie. |
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23.01.2011, 23:28
Beitrag #8
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ich danke euch für die Einschätzung,
das ist mein voller Ernst Weil wenn dem wirklich so ist, hab ich es geschafft Jungs/Mädels ihr dürft euch auf eine tolles Erlebnis freuen, mehr dazu in den nächsten Tagen ich Spring voll in die Luft bis zur Deck *boing* da war sie ....... Lg guido --- |
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23.01.2011, 23:32
Beitrag #9
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Jetzt bin ich neugierig!
Plant da jemand ein Treffen?? Wenn ja, dann |
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23.01.2011, 23:32
Beitrag #10
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Na da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt - Bunte Pillen für alle ?
Gruß, Micha |
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