Strafe beim DVD gucken
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24.06.2010, 11:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2010 12:42 von Frenzel.)
Beitrag #11
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RE: Strafe beim DVD gucken
Also erstmal danke für die Antworten.
Und Grundsätzlich gucke ich bei der Fahrt keinen DVD genau aus dem Grund weil es zu gefährlich ist. Was ich aber halt ab und zu am laufen habe sind Musik DVD's wo die Videos mit drauf sind. Aber habe ich das jetzt Richtig verstanden obwohl das teil läuft muss er mir erstmal beweisen das ich abgelenkt war? Achso und ich habe ein anderes Radio verbaut. eins von Pioneer Achso das wichtigste. Kann der mir auch was wenn das Radio zwar DVD abspielt aber nicht an ist bei der Fahrt. Also ich fahre nur mit Musik ohne Video und er meint das geth auch und will das ich ne DVD einlege und so und will gucken ob das auch so geht. Das darf er doch gar nicht oder ? R-Rückleuchten, LED's im Innenraum, kleiner Musikausbau, Dotz Hanzo 19" in Wagenfarbe, BullX |
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24.06.2010, 13:59
Beitrag #12
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RE: Strafe beim DVD gucken
(24.06.2010 10:16)M11-81 schrieb: Man könnte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. 80,00 Euro und 3 Punkte durch die Bußgeldstelle. Bravo mein Freund!! Erstklassige Antwort, der rein gar nichts hinzuzufügen ist!!!! "Hast Du was schriftliches??? Ermahnung oder sowas??? Wenn nein... egal. " Total dummes Gerede!!! Eine Ermahnung ist in der Regel immer mündlich! Eine Verwarnung kann mündlich als auch schriftlich erfolgen! Alles was dann kommt, ist schriftlich nieder zu legen!! Und wenn er gewollt hätte, dann würdest du jetzt mit ein paar mehr Punkten auf dem Konto rumfahren und wäres noch Geld los. Ich an der Stelle des Polizisten hätte dir die Buße aufgedrückt und zusätzlich noch ne Mängelkarte in die Hand. Das würde dich verpflichten, innerhalb einer bestimmten Zeit das Fahrzeug und das Gerät vorzuführen, und zwar in einem verkehrssicheren Zustand. Und zwar genau darum, was hier grad passiert. Du versuchst dich rauszureden und stehst nicht für die Konsequenzen ein. Davon mal ab kann der Schutzmann immer noch ne Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen dich fertigen. Kannst dir ja aurechnen, wie groß deine Chancen sind. Motorradpolizisten haben einen besonders guten Leumund. Sie verrichten in der Regel alleine ihren Dienst. Seine Aussage wird die Deine definitiv ausstechen. So und zu guter Letzt: Tu dir und allen Anderen den Gefallen und lass das technisch so ändern, wie es sich gehört. Dann passiert dir nichts und niemand Anderem auch net!! VCDS-User Rocco1,4TSI 160PS DeepBlackPerleffekt Mein Rocco |
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24.06.2010, 14:29
Beitrag #13
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RE: Strafe beim DVD gucken
(24.06.2010 11:02)Dark Shadow schrieb: Navi benutzen ist was anderes, oder? Laut Rechtssprechung ja, der Logik nach nein. Der Bauernporsche - nur echt mit Dieseltriebwerk! |
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24.06.2010, 14:57
Beitrag #14
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RE: Strafe beim DVD gucken
(24.06.2010 10:16)M11-81 schrieb: Man könnte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. 80,00 Euro und 3 Punkte durch die Bußgeldstelle. Im Grunde genommen hast du damit ja Recht, aber wie schon erwähnt, NAvi benuzten...da guckt man genau so lange hin...wenn jemand anruft oder man eine SMS bekommt...gucken genau so viele drauf! Das Rechtfertigt zwar jetzt nicht das benutzen der DVD-Funktion, trotzdem is es unlogisch...also ich würde mir während der Fahrt auch DVD videos anmachen, wenn ich könnte....ob man da hinguckt is die 2. Sache... Allerdings, würde ich es in deinem Fall, nach der ersten Ermahnung mal eben rückgängig machen... H&R-Federn/R-Rückleuchten/Spurplatten/US-Standlicht/Rollofach, Alu-Fußstütze/Haubenlift/Bremssättel lackiert/Heckscheibenwischer entfernt/LED´s/FOX Exhaust/Gewindefahrwerk/Software Optimierung/Sticker und Folie |
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24.06.2010, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2010 15:26 von M11-81.)
Beitrag #15
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RE: Strafe beim DVD gucken
(24.06.2010 14:57)Styloperfect schrieb: Im Grunde genommen hast du damit ja Recht, aber wie schon erwähnt, NAvi benuzten...da guckt man genau so lange hin...wenn jemand anruft oder man eine SMS bekommt...gucken genau so viele drauf! Ich gebe Dir ja voll und ganz Recht. Navi & Co lenken genau so viel ab. Die Rechtssprechung und Gesetzgebung lebt ständig mit der Zeit, fast täglich werden Änderungen beschlossen, erlassen und eingepflegt. So geschah es ja auch mit dem Mobiltelefo damals und dies in die StVO aufgenommen wurde, da es als häufige Unfallursache ausgemacht werden konnte. Da diese Geräte damals deutlich häufiger verbreitet waren als Navigeräte dachte man da noch nicht daran Regelungen bezüglich Navigationsgeräten zu treffen. Es ist eben immer schwer Regelungen zum Schutze der Verkehrssicherheit und somit des Einzelnen zu treffen, ohne tollerierbares Verhalten zu tangieren oder eben dem Verkehrsteilnehmer sämtliches eigenverantwortliches Denken abzunehmen. Eine Regelung bzgl. Navigationsgeräten ist meiner Meinung mittlerweile nicht mehr möglich und auch nicht nötig. Zu sehr hat es Akzeptanz gefunden. Es würde dem Sinngehalt des Navis widersprechen dort negativ ausfallende Regelungen zu treffen. Es geschehen kaum Unfälle durch die Bedienung des Navigationsgerätes, weil 1) das Gerät vor Fahrtantritt i.d.R. eingestellt wird 2.) es eine akkustische Ansage hat 3) es deutlich seltener verwendet wird als ein Mobiltelefon. (Ich fahr ja mit dem Navi nicht die alltäglichen Strecken sondern nur die Ausnahmefahrten in unbekanntes Gefilde) Es hängt also von einer Abwägung zwischen Nutzungshäufigkeit, Unfallverursachungshäufigkeit, Verbreitung der Geräte und Nutzungsbedürftigkeit im Rahmen des Straßenverkehrs ab. Und spätestens beim letzten Punkt sollten wir uns alle einig sein ... notwendig ... ist das nicht. Desshalb würde ich mich auch nicht wundern, dass der Gesetzgeber mit dem Stand der Technik geht und wir in ein paar Jahren eine Ergänzung in der StVO haben, die solche Videofunktioen ausdrücklich benennt und regelt. Denn auf das good will der Fahrzeug-Hersteller, dass eine Abspielmöglichkeit während der Fahrt gesperrt ist kann man sich ja auch nicht wirklich verlassen 2,0 TSI (155kW) - DSG - MJ 2011 - R-Line - weiß PJL - WWA - RHC - 0NA - 9AK - PLA - FC1 - 6E3 - 9Q5 - 7X1 - WIE - WIN - 9JB - PJW - 4KF - WW1 |
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24.06.2010, 16:15
Beitrag #16
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RE: Strafe beim DVD gucken
(24.06.2010 11:58)Frenzel schrieb: Kann der mir auch was wenn das Radio zwar DVD abspielt aber nicht an ist bei der Fahrt. Also ich fahre nur mit Musik ohne Video und er meint das geth auch und will das ich ne DVD einlege und so und will gucken ob das auch so geht. Das darf er doch gar nicht oder ? So wie es standardmäßig von VW ist, ist das ok. Wenn man etwas mehr als losrollt, geht das Bild aus und der Ton bleibt. Dann ist es ja nur noch wie ein normales Autoradio. Der Bauernporsche - nur echt mit Dieseltriebwerk! |
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