Strafe beim DVD gucken
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23.06.2010, 19:34
Beitrag #1
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Strafe beim DVD gucken
Hallo,
ich wurde gerade von einem sehr netten Motorrad Polizisten angehalten weil mein DVD Radio lief und ein Musikvideo zu sehen war. Jetzt meinte er zu mir das ich das in einer Woche beheben soll. er würde ja mei Auto jetzt kennen und dann würde da nach gucken. Und gegebenfalls eine Anzeige schreiben. Was kann mir passieren wenn ich das nciht behebe und es weiterhin während der fahrt läuft?? MFG Frenzel R-Rückleuchten, LED's im Innenraum, kleiner Musikausbau, Dotz Hanzo 19" in Wagenfarbe, BullX |
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23.06.2010, 19:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2010 19:44 von RoccoKS.)
Beitrag #2
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RE: Strafe beim DVD gucken
Dann wirds teuer
Ab 75,-€ aufwärts ( mit oder ohne Gefährdung ) plus Punkte ! Die Viper ist da B0A-C7M-Q1A-H13-J1D-D2D-V0A-1AT-1G8-1XY-5RG-5SL-3V1-QG1-8AY-8GU-1ZA-3FA-7MG-4UF-4X3-4R4-4F2-N0Q-5MN-9VE-2JC-E0A-1D0-A8I-8JW-U5A-1N3-3L3-4A3-8N3 |
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23.06.2010, 22:28
Beitrag #3
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RE: Strafe beim DVD gucken
(23.06.2010 19:35)RoccoKS schrieb: Dann wirds teuer ...Die er natürlich auch schon beim ersten Feststellen hätten schreiben können <<<----------- NoFear2.0 ---------------->>> |
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23.06.2010, 22:38
Beitrag #4
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RE: Strafe beim DVD gucken
Hast Du was schriftliches???
Ermahnung oder sowas??? Wenn nein... egal. |
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24.06.2010, 00:38
Beitrag #5
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RE: Strafe beim DVD gucken
Der Herr Sheriff will noch mal nachgucken. Ist der vom Tüv oder was?
1.3 < 1.6 < 1.6 16V < 2.0 16V T |
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24.06.2010, 00:39
Beitrag #6
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RE: Strafe beim DVD gucken
(23.06.2010 22:38)Thorsten schrieb: Hast Du was schriftliches??? Völliger Quark!!! Der Polizist war nur nett bisher! Meines Wissens nach ist es allerdings nicht gesetzlich verboten das dein DVD Player während der Fahrt läuft. Zu beachten ist allerdings generell StVO §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1). (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist. (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden. (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert. Und Absatz 1 ist halt Auslegungssache. Wenn ein Polizeibeamter glaubhaft machen kann das Du bei DVD/TV gucken abgelenkt warst gibts aufn Deckel. Scirocco 1,4TSI 160PS Günter Viperngrün Sportpaket RCD510 Raucherpaket Spiegelpaket Winterpaket MFA plus Parkpilot H&R 35mm Rollofach R-Schalthebel Haubenlift |
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24.06.2010, 10:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2010 10:19 von M11-81.)
Beitrag #7
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RE: Strafe beim DVD gucken
Man könnte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. 80,00 Euro und 3 Punkte durch die Bußgeldstelle.
Aber bevor man sich darüber Gedanken macht, sollte man sich andere Sachen durch den Kopf gehen lassen. 1 Sekunde DVD gucken heißt bei 50km/h runde 14 Meter Blindflug ... bei sagen wir 3 Sekunden auf ein tolles Musikvideo sind das 45 Meter. Das entspricht sagen wir 10 Fahrzeuglängen. Die könnten im Ernstfall entscheidend sein, ob man das Kind/den Vorfahrtnehmer/das Hindernis trifft oder nich rechtzeitig zum stehen kommt. Denn man muss ja auch noch reagieren und dann noch Bremsen. Ob dieses unentspannte schauen von Einzelsequenzen während der Fahrt wirklich erstrebenswert ist und dem Genuss wahrhaftig Beitrag leistet sei zudem nochmal dahingestellt. Der Gesetzgeber hat auch nicht umsonst das Bedienen eines Mobiltelefons verboten und unter Buße gestellt. Der Blick aufs Handy beim Annehmen/Wählen eines Anrufs dauert im Durchschnitt auch seine 3-6 Sekunden. Nur darum geht es, sonst wären Freisprecheinrichtungen ja auch verboten. Das Thema kann man endlos ausweiten (Navi, Rauchen, Radiobedienung, Essen, Trinken), wirklich überzeugend verstehen kann man sowas ggf. nur dann wenn man mal ein etprechendes Training mitgemacht hat. Und es muss ja nicht alles ungefährlich sein was nicht unter Buße steht. Nen bisschen Verstand will der Gesetzgeber dem Autofahrer auch noch überlassen. Wer sich da gerne mal von überzeugen will, sollte sich mal bei der nächsten Infoveranstaltung (Meist auf Messen/an Motorradtreffs etc.) an den Ständen der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei informieren. Teilweise haben die auch anschauliche Fahrphysikprogramme, die das oben geschilderte Beispiel deutlich - basierend auf unumstößlichen physikalischen Formeln - darstellt. Ich kann euch versichern dass dort kein Humbuk verkauft wird und die Beamten sehr gut ausgebildet sind. Den Job macht man nicht "einfach so". So long, ich wünsche sconmal ein sonniges Wochenende! 2,0 TSI (155kW) - DSG - MJ 2011 - R-Line - weiß PJL - WWA - RHC - 0NA - 9AK - PLA - FC1 - 6E3 - 9Q5 - 7X1 - WIE - WIN - 9JB - PJW - 4KF - WW1 |
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24.06.2010, 10:47
Beitrag #8
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RE: Strafe beim DVD gucken
(24.06.2010 10:16)M11-81 schrieb: Man könnte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. 80,00 Euro und 3 Punkte durch die Bußgeldstelle. TOP ANTWORT :-) |
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24.06.2010, 11:02
Beitrag #9
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RE: Strafe beim DVD gucken
Ich dachte, DVD gucken geht nur im Stillstand?
Ist das ab WERK nicht so eingestellt Navi benutzen ist was anderes, oder? Ich frage, weil ich KEIN DVD/Navi habe ab Werk lg guido --- |
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24.06.2010, 11:10
Beitrag #10
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RE: Strafe beim DVD gucken
nein, ist nicht so eingestellt. muss man sich codieren lassen... sonst macht der bildschirm schwarz ab ner bestimmten geschwindigkeit
aber zum threadersteller: auch wenn du das hier nich hören willst und mich dafür sicher flamen wirst, aber, Lass den scheiss doch einfach sein -.- is es echt so wichtig ne dvd WÄHREND der fahrt zu gucken? ist es sooooo wichtig sich und andere BEWUSST in lebensgefahr zu bringen? ich mein, wenn du leichtsinnig mit deinem leben umgehst...naja gut, tragisch aber deine schuld... aber wenn ich dran denke dass mein unerfahrener kleiner bruder erst seit kurzem den lappen hat und dann auf sowas wie dich noch mit aufpassen muss wird mir angst und bange... du solltest das echt dringend überdenken... vorallem im sinne der anderen - unschuldigen- verkehrsteilnehmer die DU mit in den tod reisst nur weil DU unbedingt ne DvD gucken musst... sorry aber absolut kein verständnis... |
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