Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 11:30
Beitrag #11
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
der prozess heisst RMA -> und der der "austauscht" macht die regeln Wink

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Return_Merc...horization

Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 11:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 11:36 von TaXuS.)
Beitrag #12
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
wenn du meinst, diese sind zu schwer, ruf dhl an. ein anruf bis 22 uhr und die holen es am nächsten tag ab. natürlich musst du dann die 3-6€ selber tragen. die retourkosten übernimmt der verkäufer.

Hannoveraner, wo seid ihr?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 11:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 11:44 von Karl Ranseier.)
Beitrag #13
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Ah, ok...ich verstehe.
Dann gibt es wohl keine andere Möglichkeit, als die Dinger irgendwie zur Post zu schaffen.

Ich persönlich finde auch, dass das einfach schlechter bzw. gar kein Kundenservice ist – ebay hin oder her!
Aber ok, wenn er keine gute Bewertung haben will...

Edith: Jap, mach das so wie TaXus es vorschlägt, dann hast du wenigstens keinen großen Aufwand!

TDI (170 PS), candy, Sportpaket, Xenon, RCD510 +MediaIn, Interlagos, H&R tief mit 30mm-Distanzscheiben, gepfeffert-Grill
Facebook-Gruppe des Forums (schon über 300 Mitglieder): http://www.facebook.com/#!/group.php?gid...7634826940
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 14:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 14:11 von headi.)
Beitrag #14
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Ehrliche Antwort. Bevor ich da ein riesen Film drum drehen würde, hätt ich die Dinger schon längst zur Post gebracht. Ich wohne nich gerade in ner Großstadt. Dorf trifft es eher. Aber selbst bei uns ist die nächste post/paket annahmestelle ca 1 bis 1.5 km entfernt. Also selbst wenn ich 2 mal fahren müsste weil die dinger nicht alle auf einmal in den Rocco passen, würd ich das einem langen unnützen rumstreiten mit dem Verkäufer vorziehn. Abharken unter dumm gelaufen und fertig. Oder willst du dich wirklich wochenlang mit dem Verkäufer rumstreiten ob er nun die Pakete bei dir abholen soll oder du sie zur post bringen sollst?


(06.01.2010 01:21)Candy-Man schrieb:  Und wenn man kein Auto hat soll man die Dinger hintragen oder wie?

Sehr wahrscheinliches Szenario wenn man ein satz felgen gekauft hatBig Grin

Hier gehts zu meinem Blue Motion

>>>MEHRSi<<<
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 14:55
Beitrag #15
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Sorry Leute sollte ich in meinem Beitrag was falsches gesagt haben aber mir ging es mal so wie ich es in meinem Beitrag geschrieben habe und ich hatte auch keine "Rechte" was die Rücksendung betrifft sondern nur "Plichten" !!

Tut mir Leid wollte keine Massenhysterie auslösen Big Grin

Golf VI GTI 2,0 L TSI 210 PS | Tornadorot | Stoffsitzbezug "Jacky" | Entfall Schriftzüge Heckklappe | Xenon Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht | Dauerfahrlicht | RCD 510 |
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 19:10
Beitrag #16
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 01:28)BigWheelers schrieb:  @ candy du liegst da leider komplett falsch


der verkäufer hat nur die pflicht die kosten der rücksendung zu übernehmen. und das hat er per retour scheinen.

wir leben im zeitalter von abholservice durch paket dienste und auch den kann man dann nutzen.

auch falsch ist das er vorher die richtigen liefern muss und dann die falschen zurückgesendet werden.
de3r verkäufer hat versendet und es ist ware angekommen. ihr gilt gleiches wie bei defekter ware. der kunde muss reklamieren. dies wurde getan. bei einer reklamlierung hat der verkäufer das recht zur nachbesserung. aber erst nach dem SEIN eigentum wieder bei ihm ist.

denn hierzu muss man sich mal das vertragsrecht anschauen und was ist ein vertrag und wie kommt er zustande.

Der Kunde hat unabhängig von der zuerst gelieferten Ware und deren Rücksendung unmittelbar das Recht auf Nachbesserung. Wenn der Verkäufer seine falsch gelieferte Ware nicht abholen lässt, entlässt es ihn definitv nicht aus seiner Pflicht der Vertragserfüllung.

Ehemals 2.0 TSI DSG
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 19:54
Beitrag #17
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Schreibe dem VK doch einfach einen eingeschrieben Brief mit Rückschein und bitte um Zusendung der bestellten und bezahlten Felgen. Unbedingt mit Lieferfrist (zum Beispiel 14 Tage). Anschließend, nach Erhalt der Ware, bist Du gewillt ihm die falsch gelieferten Felgen zurückzusenden.
Du kannst es auch locker sehen und vorab die Felgen zur Post bringen und zurücksenden.
Eventuell vorm einpacken der Felgen nochmal Fix Bilder machen, nicht dass Dir unterstellt wird, Du hättest die Felgen beschädigt. Ein Zeuge wäre auch nicht das verkehrteste, der kann Dir dann auch gleich beim tragen helfen.

Viele Grüße
Thorsten
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 20:34
Beitrag #18
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
meine güte, ihr hängt das auf, als wäre der verkäufer die mafia, russisch inkasso oder the fucking prince of fucking darkness persönlich!

schick die teile zurück und fertig!!! dafür hast du ja nun nen den retourenschein bekommen!!!
der verkäufer wird dann "deine" flegen losschicken....ein gaaaaanz normaler ablauf!
ich arbeite auch als "dienstleister", weil bin im vertriebsinnendienst tätig und habe täglich mit sowas zu tun.....und bei dem prozess mache ich keine ausnahmen und die kunden akzeptieren das....
...so ist das halt unter geschäftsleuten! Wink

Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 20:56
Beitrag #19
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 02:32)iroc09 schrieb:  erstmal vielen dank an alle die bis jetzt geantwortet haben, besonders allerdings an bigwheelers und darth-maul.

aufgrund der äußerungen von bigwheelers und darth-maul darf ich die vermutung anstellen, daß ihr selber händler seid die versenden? denn dann würde sich mir erschließen, warum ihr dies verkäuferfreundlich beurteilt. und dann weiß ich natürlich auch wie ich eure meinungen einordnen muß Wink
schade, daß es heutzutage keinerlei kundenservice mehr zu geben scheint. vor nicht allzu langer zeit wäre es dem verkäufer, der den fehler zu verantworten hat, peinlich gewesen, daß dem kunden diese unannehmlichkeiten entstanden sind und er hätte sich gefreut den kunden durch einen anruf und die abholung, die bei dhl 6 euro kostet, zufriedenzustellen und so auch weiter an sich zu binden.

Hey,
zunächst mal cool wie du mit der "Kritik" umgegangen bist. Ich muss dich enttäuschen, ich bin kein Händler, der auf Ebay verkauft.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es (nicht nur für dich) etwas mit Kundenservice zutun hat.
Mir ist klar, dass es der Fehler des Händlers war und wäre ich es gewesen hätte ich Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt damit der Kunde schnellstmöglichst seine Ware erhält.

Ich gebe dir in diesem Bezug absolut Recht und möchte da auch den Händler nicht in Schutz nehmen.
Leider darf man aber auch nicht vergessen, dass einige Kunden heutzutage kaum Knete auf der Tasche haben, Ware eventl. verschlampen oder womöglich sogar böswillig unterschlagen.
Daher kann ich diese "Pingeligkeit" des Händlers durchaus nachvollziehen.

Ich möchte aber erklären warum ich mich so kritisch geäußert habe:

Mir gehts nicht darum dich als faul hinzustellen, mich störte nur die in meinen Augen nicht gegebene Verhältnismäßigkeit.
In der Zeit, in der jemand diesen Beitrag schreibt, darauf Antworten erhält, diese liest, bewertet und danach handelt, hätte er auch hingehen können und nen Kumpel fragen ob er mal eben mit anpackt die Kisten zur Post zu bringen.
Oder man hätte eben den Paketdienst gerufen dass ers abholt, im Zweifelsfall wären mir hierfür die 6 oder 7 Euro nicht zuviel.

Ich moniere halt, dass man in diesem Land sich oft zu Schade ist geringste Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen. Ich sage das sowohl aus Konsumenten- als auch aus Vertriebssicht.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass Ebay nicht unbedingt für perfekten Service bekannt ist. Mit Verlaub, wer da Sachen kauft, kauft dort meist des Preises wegen. Da darf man sich nicht unbedingt wundern, wenn dann solche Unannehmlichkeiten dabei herauskommen.

Deswegen vertrete ich auch die Meinung, dass diese Billigheimerei (nicht auf dich bezogen!!) nur zu immer größeren Einbußen am Service und der Qualität führt. Der Service ist personalbindend und da liegt oft das größte Sparpotential begraben ergo der Service wird schlechter.

Deshalb bedenkt, dass jeder Kauf den ihr tätigt ein marktpolitisches Statement darstellt. Es sollte wohl überlegt sein wem man sein Geld gibt...

PS: Vielleicht einfach nochmal im VK anrufen und darum bitten die 6 Euro für die Abholung zu stellen, wenn dir denn echt keiner helfen kann die Dinger da just hinzubringen
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.01.2010, 21:01
Beitrag #20
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
schön gesagt darth-maul Wink

besonders dert teil gefällt mir:
Leider darf man aber auch nicht vergessen, dass einige Kunden heutzutage kaum Knete auf der Tasche haben, Ware eventl. verschlampen oder womöglich sogar böswillig unterschlagen.
Daher kann ich diese "Pingeligkeit" des Händlers durchaus nachvollziehen.

ich könnte euch stories erzählen, die ziehen euch nicht die schuhe aus, nein, die reissen euch gleich die beine ab Wink

Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 



 


Kontakt | ScIROCco Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Impressum | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation | Usermap