Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
|
06.01.2010, 00:28
Beitrag #1
|
|||
|
|||
Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
nabend gemeinde,
habe ein problem nach kauf über ebay und wollte mich mal nach der allgemeinen meinung erkundigen. vielleicht geht diese ja in eine eindeutige richtung, entweder zu meinen gunsten oder zu der des verkäufers. hier die geschichte: habe mir felgen für meinen rocco per "sofortkauf" gekauft. nach bezahlung wurden diese in vier kartons, jeweils zu zweien zusammengebunden, geliefert. damit hatte ich also zwei etwas größere "verpackungseinheiten" in meinem keller stehen. jedes wiegt ca. 30 kg und ist auch nicht gerade klein, so groß, wie zwei 20" mit karton eben sind, schätze 50x50x50 cm, also nicht gerade handlich. in den rocco passen sie jedenfalls schwerlich hinein. ich erzähle das deshalb so ausführlich, weil, wie ihr euch bei dem titel schon denken könnt, natürlich die falschen geliefert wurden. es kam die falsche farbe für den falschen wagen, silber für bmw statt anthrazit für rocco. habe natürlich reklamiert und es wurden retourenaufkleber zugeschickt und es hieß ich würde die richtigen felgen bekommen sobald ich die falschen zurückgeschickt hätte. jetzt möchte ich euch fragen, ob ich mit meinem rechtsvertändnis so vollkommen daneben liege. sowohl die laienmeinung als auch die juristisch fundierte würden mir helfen: der verkäufer hat seit 4 wochen mein geld bei sich liegen. der fehler ist eindeutig auf seiner seite passiert (stichwort falschlieferung) ich habe seit 4 wochen dieses hin und her per email, wo er sich weigert die abholung zu veranlassen ohne einen grund dafür zu nennen. ich hätte ja kein problem damit einen fön zur post bringen. aber zwei so große und schwere pakete krieg ich ja nun mal nicht so einfach in meinen rocco. deshalb frage ich mich: warum muß ICH zeit, geld und arbeit investieren und die pakete zur post bringen um den fehler des verkäufers zu beheben. das kann ich einfach nicht einsehen. oder wie seht ihr das. juristisch gesehen hat er ja seine pflicht zur lieferung auch noch gar nicht erfüllt, denke ich, denn er hat ja etwas anderes geliefert, was für mich null wert hat. für eure meinungen dazu wäre ich echt dankbar. beste grüße |
|||
06.01.2010, 00:41
Beitrag #2
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
ja musst du
TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers |
|||
06.01.2010, 00:58
Beitrag #3
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Ich würd sagen da der Händler egal ob Falschlieferung oder nicht seine "Pflicht" erstmal erfüllt hat musst du die Teile selber zur Post schaffen wenns die Falschen sind. Sicher hast du Recht aber es gibt halt Händler die dann wollen das man sich selbst um den Rückversand kümmert. Dürfte mit sowas auch schon meine Erfahrungen machen...der eine sagt dann ok ich schick jemanden von ner Paketfirma vorbei der es abholt ein anderer sagt dann halt auch wieder bringen Sie es zur Post...um auf keine Probleme zu stoßen würd ich irgendwie versuchen die Teile zur Post zu schaffen bzw mal den Paketservice anrufen um evtl auf Kulanz eine Abholung bei dir Zuhause zu veranlassen ... Mehr kann ich net sagen sorry !!!
Viel Glück ! Golf VI GTI 2,0 L TSI 210 PS | Tornadorot | Stoffsitzbezug "Jacky" | Entfall Schriftzüge Heckklappe | Xenon Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht | Dauerfahrlicht | RCD 510 | |
|||
06.01.2010, 01:21
Beitrag #4
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Und wenn man kein Auto hat soll man die Dinger hintragen oder wie?
Du bist definitiv NICHT verpflichtet die Dinger selbst zur Post zu bringen. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich den Rücktransport zu organisieren. Du bist hier zur Mitwirkung natürlich verpflichtet, solltest also z.B. beim vereinbarten Termin auch zu Hause sein, wenn der Paketdienst das Paket abholt. Im übrigen hängt die Falschlieferung in keinster Weise mit der Lieferung der von Dir bestellten Ware zusammen. Du kannst den Verkäufer also auf Erfüllung des Kaufvertrages hinweisen. ABER: Was nützt Dir es wenn Du theoretisch Recht hast (und vor Gericht Recht bekommen würdest), wenn sich sowas über einen längeren Zeitraum zieht. Es ist also auch in Deinem Interesse eine schnelle Lösung zu finden. Mir wurde z.B. mal eine defekte Fernbedienung vom Händler ewig nicht ausgetauscht, mit dem Hinweise, dass das Teil zum Hersteller geschickt wurde. Als Kunde ist mein Vertragspartner aber der Händler und der ist hier wegen der Sachmängelhaftung in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Nach vielen E-Mails wurde mir die 10€ Fernbedienung dann endlich ersetzt, aber auf den Versandkosten blieb ich sitzen, obwohl ich hier auf deren Ersatz gesetzlichen Anspruch gehabt hätte. Auf meine E-Mails wurde einfach nicht mehr reagiert. Aber genau damit rechnen doch die Händler, denn wegen 6,90€ renn ich weder zum Anwalt noch zur Polizei, weil mir meine Zeit dafür zu Schade ist und mich nicht rummärgern wollte. Ehemals 2.0 TSI DSG |
|||
06.01.2010, 01:28
Beitrag #5
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
@ candy du liegst da leider komplett falsch
der verkäufer hat nur die pflicht die kosten der rücksendung zu übernehmen. und das hat er per retour scheinen. wir leben im zeitalter von abholservice durch paket dienste und auch den kann man dann nutzen. auch falsch ist das er vorher die richtigen liefern muss und dann die falschen zurückgesendet werden. de3r verkäufer hat versendet und es ist ware angekommen. ihr gilt gleiches wie bei defekter ware. der kunde muss reklamieren. dies wurde getan. bei einer reklamlierung hat der verkäufer das recht zur nachbesserung. aber erst nach dem SEIN eigentum wieder bei ihm ist. denn hierzu muss man sich mal das vertragsrecht anschauen und was ist ein vertrag und wie kommt er zustande. TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers |
|||
06.01.2010, 01:33
Beitrag #6
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Also ich würd mir garnet so ein riesen Problem daraus machen.
Ruf den an, sag dass du Rücken hast, deine Frau gerade zwei zukünftige Erben mit sich herumschleppt und du dieDinger aus Bequemlichkeitsgründen lieber via Hermes abholen lassen möchtest. Und ich möchte Wetten, dass das Prozedere in den AGB peinlichst genau besprochen wurde, falls es ein gewerblicher Anbieter ist. Davon ab, bevor ich mir über so nen Scheiß Gedanken mache, schlepp ich die lieber 3 km zu Fuß zur Post, wer schön sein will, muss leiden. Versteh mich bitte nicht falsch, aber weil in dieser Welt jeder meint, bloß keinen Handschlag tun zu müssen, muss in diesen deutschen Landen jeder Pfurz mit Regeln und Gesetzen belegt werden, was ich persönlich zum finde. Also bevor hier noch ewig rumdiskutiert wird, ab damit zur Post, damit du dich beizeiten über schöne Felgen freuen kannst. |
|||
06.01.2010, 01:37
Beitrag #7
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
ich seh es ähnlich. in der zeit wo du dich aufregst hättest jedes einzelne paket mit den fahrrad hinbringen können.
tut mir leid. aber für mich klingt das nur bockig. im übrigen auch einem händler können fehler passieren. man wird es kaum glauben aber das sind auch nur menschen. kenn solche kunden wie dich leider zu gut. man kann aus ner mücke auch nen elefanten machen und trotzdem kommt kein töröööööö TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers |
|||
06.01.2010, 02:32
Beitrag #8
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
erstmal vielen dank an alle die bis jetzt geantwortet haben, besonders allerdings an bigwheelers und darth-maul.
aufgrund der äußerungen von bigwheelers und darth-maul darf ich die vermutung anstellen, daß ihr selber händler seid die versenden? denn dann würde sich mir erschließen, warum ihr dies verkäuferfreundlich beurteilt. und dann weiß ich natürlich auch wie ich eure meinungen einordnen muß schade, daß es heutzutage keinerlei kundenservice mehr zu geben scheint. vor nicht allzu langer zeit wäre es dem verkäufer, der den fehler zu verantworten hat, peinlich gewesen, daß dem kunden diese unannehmlichkeiten entstanden sind und er hätte sich gefreut den kunden durch einen anruf und die abholung, die bei dhl 6 euro kostet, zufriedenzustellen und so auch weiter an sich zu binden. vielleicht wollt ihr mir ja noch jeder ein foto von euch schicken, damit ich beurteilen kann, ob ihr wißt wie schwer 30kg sind und wie es aussehen würde wenn ihr zwei pakete davon zu fuß bzw. mit dem fahrrad zur post bringen würdet. 30 kg am rechten und 30 kg am linken arm... beste grüße |
|||
06.01.2010, 08:43
Beitrag #9
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
glaub mir ich weiß wie schwer die pakete sind denn ich handel mit felgen. und doch ich lasse abholen wenn ein fehler vorliegt
doch du musst ja bei ebay kaufen. selbst schuld. wer auf kundeservice beim einkauf verzichtet um geizig zu sein , darf auch keinern erwarten wenns ärger gibt TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers |
|||
06.01.2010, 10:14
Beitrag #10
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
@iroc09:
Nur zum Verständnis... Du MUSST DHL benutzen? Das könnte ich nicht nachvollziehen, denn ich glaube kaum, dass es für den Händler teurer kommt, wenn du die Pakete einfach von Hermes (UPS macht das auch, glaube ich...) abholen und verschicken lässt. TDI (170 PS), candy, Sportpaket, Xenon, RCD510 +MediaIn, Interlagos, H&R tief mit 30mm-Distanzscheiben, gepfeffert-Grill Facebook-Gruppe des Forums (schon über 300 Mitglieder): http://www.facebook.com/#!/group.php?gid...7634826940 |
|||