Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
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08.07.2012, 18:59
Beitrag #11
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
Markus - deswegen braucht man selbst trotzdem nicht hochzugehen dein Kumpel ist ja auch ruhig geblieben
Dat Leben ist zu kurz, um jeden Ärger mitzunehmen ^^ Grüße Iris |
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08.07.2012, 19:02
Beitrag #12
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
Also ich seh in diesem Fall keinen Diebstahl.
Du hast ja nichts mitgehn lassen um es zu behalten oder jemand anderem zu vermachen- bleibt lediglich ein Vergehen nach § 263 Abs. 1 StGB Eingehungsbetrug. Außerdem könnte der kleine Italiener einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 Abs. 1 BGB gegen dich geltend machen. Aber um ehrlich zu sein denke ich nicht, dass es wegen eines solchen Vorfalls zu einer Anzeige kommen wird, zumal er dich ja offensichtlich nicht kennt. Allerdings würde ich den Laden meiden, was du ja wahrscheinlich eh vorhast . |
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08.07.2012, 19:09
Beitrag #13
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AW: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
Definitiv haettest du bezahlen muessen.Der Inhaber haette es euch erlassen koennen aber dies obliegt ihm.
Mit der Aussage den anderen Gaesten gegenueber hast du auch noch Rufschaedigung betrieben. SCHOEN ist das von beiden seiten nicht.Der einzige der vollkommen Richtig gehandelt hat in Hinblick auf den Schoenen Abschluss des Abends war dein Kumpel. SOLCHE aktionen machen es nicht besser,proffessionel war die Reaktion des Inhabers nicht aber er wird auch seine Gruende haben. Wenn du nen Rueckrad hadt wovon ich jetzt mal ausgehe.fahr nochmal hin begleiche die Rechnung und Entschuldige dich evtl sogar.Du wirst eine freundliche Gaeste bekommen und dein Bestes Eis geniessen duerfen. So sehe ich es. |
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08.07.2012, 19:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2012 20:34 von INeedNOS.)
Beitrag #14
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
editeditedit
Scirocco 2,0 TSI ist verkauft |
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08.07.2012, 19:57
Beitrag #15
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AW: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
Wenn du das doch gehoert hast.Warum dann die Frage??
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08.07.2012, 20:01
Beitrag #16
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
Musstest du da jetzt auch noch deinen Senf dazugeben, zumal es nicht einmal dich persönlich betroffen hat? Du hattest nicht das Recht, nicht zu bezahlen. Deine Ware war in Ordnung und wärst damit zur Zahlung deiner Bestellung verpflichtet gewesen. Zechprellerei kann ich da auch nur sagen.
Während dein Freund ganz ruhig blieb, bist du immer mehr hochgegangen und hast aus einer Mücke einen Elefanten gemacht. http://www.ustream.tv/channel-popup/decorah-eagles LG Petra |
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08.07.2012, 20:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2012 21:13 von INeedNOS.)
Beitrag #17
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
weil er nicht nur meinen Kumpel angesaugt hat, sondern alle, die an unserem Tisch saßen. Somit waren alle betroffen. Sitzt Ihr immer nur da und sagt nix, wenn Euch jemand grundlos derart anmacht? Kommt, das könnt Ihr doich jetzt nicht im Ernst behaupten?! Mein Kumpel hat ihm doch von vornherein klar gemacht, dass er ganz normal bezahlen will und es sich nicht um eine Reklamation handelt (obwohl die Ware eindeutig nicht in Ordnung war). Die Bedienstete sowie der Inhaber fingen von sich aus an, aus weniger als einer Mücke, nämlich nix, einen riesen Aufriss zu machen. Die haben ihm ja regelrecht eine Reklamation in den Mund gelegt um Stress anzufangen. Würdet Ihr in einem Lokal sitzen bleiben und genüsslich weiter essen, wo man Euch ohne, dass Ihr überhaupt jemanden auf ein euch nicht schmeckendes Essen angeprochen habt, plötzlich derart anblafft und mit ansehen müsst, wie der Koch euer Essen nimmt und auf Eurem Tisch zermanscht? Ich denke mal eher nicht Das wirkte in der Tat schon sehr surreal, passte eher schon nach Hollywood, aber nicht in eine Eisdiele.
Fazit: für´s nächste Mal weiß ich bescheid, zahle brav und gehe. Versprochen Ich lösche jetzt mal den eingehenden Post weil meine Frage ja beantwortet wurde Danke an alle, die sich zur eigentlichen Frage geäußert haben. Scirocco 2,0 TSI ist verkauft |
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08.07.2012, 23:58
Beitrag #18
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
(08.07.2012 17:33)INeedNOS schrieb: editeditedit Ich hab das Thema ja von Anfang an mitverfolgt. Den Schluss finde ich genial Ich glaube wir können es alle nicht richtig beurteilen, da keiner von uns dabei war. Deshalb sind solche Beurteilungen immer schwierig. |
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09.07.2012, 03:58
Beitrag #19
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
Ich kann leider bis auf bei deinem letzten Post nurnoch editedit lesen.
Aber bei der Frage ob ich nicht auch an die Decke gegangen wäre, mit dem bisschen was du da noch kurz und knapp im letzten post erläutert hast ganz klar: Ich wäre auch an die Decke gegangen . Wobei ich nicht weiß ob ich ohne zu zahlen gegangen wäre. Ich hätte wahrscheinlich jeden Cent einzeln beim bezahlen rausgesucht, aber den Mund hätte ich nicht gehalten . |
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09.07.2012, 07:22
Beitrag #20
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
lese dauernd nur noch "editedit" wer ist denn "editedit"?? kenn ich nicht den typ
liebte seinen Scirocco... hasst seinen Peugeot... |
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