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Versicherungsschutz/ABE bei Gewindefahrwerk
27.07.2017, 05:07
Beitrag #2
RE: Versicherungsschutz/ABE bei Gewindefahrwerk
Das Fahrwerk hat sowiso nur ein Gutachten (keine ABE) und muss daher abgenommen/eingetragen werden.
Dabei ist es völlig egal ob höher oder tiefer als 35mm solange die geforderten Auflagen erfüllt werden , wenn nicht wird der Prüfer das eh nicht abhehmen.
Die ABE des Fahrzeugs würde eigentlich durch das FW erlöschen (egal welche Höhe eingestellt wird) durch die Abhahme/Eintragung wird diese aber "wiederhergestellt" , siehe Zitat Gutachten.

Zitat:Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt
und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden

Wenn du allerdings auf 35mm einstellst um die Auflagen nicht erfüllen zu müssen und dann nach der Eintragung tiefer drehst hast du danach ein unzulässiges Fahrzeug.

2,0 ; TDI ; Rising Blue ; 2011
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RE: Versicherungsschutz/ABE bei Gewindefahrwerk - toddy73 - 27.07.2017 05:07



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