Warum ist der Gerichtsstand beim Angeklagten? - WER KENNT SICH AUS?
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18.11.2009, 16:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2009 16:11 von Jucki.)
Beitrag #5
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RE: Warum ist der Gerichtsstand beim Angeklagten? - WER KENNT SICH AUS?
§ 13 ZPO
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt. Das sagt zumindest die ZPO. Aber bei einer Strafanzeige müsste das nach StPO gehen. Da heißt es: § 7 StPO (1) Der Gerichtsstand ist bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk die Straftat begangen ist. (2) Wird die Straftat durch den Inhalt einer im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes erschienenen Druckschrift verwirklicht, so ist als das nach Absatz 1 zuständige Gericht nur das Gericht anzusehen, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Jedoch ist in den Fällen der Beleidigung, sofern die Verfolgung im Wege der Privatklage stattfindet, auch das Gericht, in dessen Bezirk die Druckschrift verbreitet worden ist, zuständig, wenn in diesem Bezirk die beleidigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. 1.4 TSI * 6-Gang * Dark Maroon
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