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Warum ist der Gerichtsstand beim Angeklagten? - WER KENNT SICH AUS?
18.11.2009, 16:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.11.2009 16:14 von rob07.)
Beitrag #4
RE: Warum ist der Gerichtsstand beim Angeklagten? - WER KENNT SICH AUS?
Ein Bekannter hatte als Zeuge auch einen weiten Anfahrtsweg und die Kosten erstattet bekommen, ich denke das sollte kein Problem sein.

Im Strafrecht kann sich der Gerichtsstand nach dem Tatort ODER dem Wohnsitz des Angeschuldigten richten, hier hat die Staatsanwaltschaft das Wahlrecht.

EDIT: Schau dir mal das hier an, da steht doch alles was du brauchst:
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html
Vor allem § 5 sowie §§ 19 ff. Du musst die Entschädigung natürlich beantragen, geht nicht automatisch.

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RE: Warum ist der Gerichtsstand beim Angeklagten? - WER KENNT SICH AUS? - rob07 - 18.11.2009 16:06



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